FAQ · Streitbeilegung

Was ist der Unterschied zwischen einstweiliger Anordnung und Arrest?

Beides sind Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, sie dienen aber unterschiedlichen Ansprüchen. Der Arrest (ihtiyati haciz) sichert allein die Beitreibung von Geld- und Sicherheitsforderun…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Streitbeilegung
Kurze Antwort

Beides sind Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, sie dienen aber unterschiedlichen Ansprüchen. Der Arrest (ihtiyati haciz) sichert allein die Beitreibung von Geld- und Sicherheitsforderungen, indem noch vor Klage oder Vollstreckungsverfahren auf das Vermögen der Schuldnerseite zugegriffen wird; er ist im türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcr…

Beides sind Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, sie dienen aber unterschiedlichen Ansprüchen. Der Arrest (ihtiyati haciz) sichert allein die Beitreibung von Geld- und Sicherheitsforderungen, indem noch vor Klage oder Vollstreckungsverfahren auf das Vermögen der Schuldnerseite zugegriffen wird; er ist im türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) geregelt.

Die einstweilige Anordnung (ihtiyati tedbir) greift dagegen in allen Streitigkeiten, die keine Geldforderung zum Gegenstand haben: etwa um die Übertragung einer Sache zu untersagen, ihre Nutzung zu unterbinden, die Ausübung eines Rechts zu verhindern oder schlicht den bestehenden Zustand (den Status quo) zu erhalten; sie ist in der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) geregelt. Kurz gefasst: Geht es Ihnen um die Einziehung eines Geldbetrags, kommt der Arrest in Betracht; geht es darum, dass etwas getan, unterlassen oder bewahrt wird, die einstweilige Anordnung. Welcher Weg der richtige ist, folgt aus der Natur Ihres Anspruchs.

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