Beides sind Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, sie dienen aber unterschiedlichen Ansprüchen. Der Arrest (ihtiyati haciz) sichert allein die Beitreibung von Geld- und Sicherheitsforderungen, indem noch vor Klage oder Vollstreckungsverfahren auf das Vermögen der Schuldnerseite zugegriffen wird; er ist im türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) geregelt.
Die einstweilige Anordnung (ihtiyati tedbir) greift dagegen in allen Streitigkeiten, die keine Geldforderung zum Gegenstand haben: etwa um die Übertragung einer Sache zu untersagen, ihre Nutzung zu unterbinden, die Ausübung eines Rechts zu verhindern oder schlicht den bestehenden Zustand (den Status quo) zu erhalten; sie ist in der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) geregelt. Kurz gefasst: Geht es Ihnen um die Einziehung eines Geldbetrags, kommt der Arrest in Betracht; geht es darum, dass etwas getan, unterlassen oder bewahrt wird, die einstweilige Anordnung. Welcher Weg der richtige ist, folgt aus der Natur Ihres Anspruchs.
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