Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (rekabet yasağı) ist nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) wirksam, wenn es sich in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht in angemessenen Grenzen hält und die Arbeitgeberseite ein schutzwürdiges Interesse hat. Übermäßig weit gefasste Verbote können als unwirksam angesehen oder von einem türkischen Gericht auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden. Wir gestalten ein Wettbewerbsverbot, das durchsetzbar und verteidigungsfähig ist.
Ja. Unabhängig von der Gefahrenklasse ist die Gefährdungsbeurteilung (risk değerlendirmesi) für jeden Betrieb eine gesetzliche Pflicht nach dem türkischen Gesetz Nr. 6331 und die Grundlage der Arbeitsschutz-Compliance. Eine unvollständige oder nicht aktualisierte Gefährdungsbeurteilung begründet zugleich das Risiko eines Bußgelds und das Risiko einer schweren Haftung im Fall eines Unfalls.
Wir bewerten jedes Risiko auf zwei Achsen: der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts und der Wirkung, die es im Eintrittsfall entfaltet. Risiken mit hoher Wahrscheinlichkeit und hoher Wirkung werden zuerst angegangen; nachrangige Risiken werden unter Beobachtung gestellt. Dieser Ansatz erlaubt es Ihnen, Ihre Mittel auf die Maßnahmen zu lenken, die den größten Unterschied machen.
Das Risiko der Verkaufsseite wird über Garantien und Gewährleistungen (Representations and Warranties), Haftungsbegrenzungen, Sicherungsmechanismen wie Treuhandkonten (Escrow) und Kaufpreisanpassungsklauseln gesteuert. Wir gestalten den Anteilskaufvertrag – der bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts vor dem Hintergrund des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) zu lesen ist – in einer Balance, die Sie gegen Ansprüche nach dem Vollzug schützt.
Eine Kapitalerhöhung durchläuft bestimmte Stufen: den Beschluss der Generalversammlung (genel kurul), die Änderung der Satzung (ana sözleşme) und die Eintragung im türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili). Durchgeführt werden kann sie auf verschiedenen Wegen, etwa durch die Einlage von Barkapital oder durch die Umwandlung interner Mittel in Kapital. Wir bereiten jeden Schritt des Verfahrens vor und stellen sicher, dass Beschlüsse und Eintragung den Vorgaben des türkischen Handelsgesetzbuchs (Gesetz Nr. 6102, TTK) entsprechen.
Die Meldungen über Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses sowie die monatlichen Prämien- und Beschäftigungsnachweise (aylık prim ve hizmet belgesi) sind innerhalb der gesetzlichen Fristen abzugeben, die das türkische Gesetz Nr. 5510 über die Sozialversicherung und die dazu ergangenen Vorschriften vorsehen. Eine Fristüberschreitung begründet das Risiko eines Bußgelds der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK). Indem wir den Meldekalender eng verfolgen, sorgen wir dafür, dass die Pflichten fristgerecht erfüllt werden.
Ob die Ablehnungsgründe vor der Police und vor dem türkischen Versicherungsrecht Bestand haben, ist sorgfältig zu prüfen; die meisten Ablehnungen beruhen auf einer fehlerhaften Auslegung des Deckungsumfangs oder der Obliegenheiten. Ist die Ablehnung unberechtigt, verfolgen wir Ihren Entschädigungsanspruch mit Nachdruck — vor der türkischen Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu) oder im Wege der Klage vor türkischen Gerichten.
Die türkische Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu) führt in der Regel schneller zum Ergebnis als das Gericht und ist ein wirksamer Weg in Versicherungsstreitigkeiten. Jede Akte hat jedoch ihren eigenen Charakter. Wir bewerten Ihre Streitigkeit und leiten das Verfahren auf dem Weg ein, der nach Höhe und Art des Anspruchs am vorteilhaftesten ist.
Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.
Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, ist ein Beschwerdeverfahren verpflichtend; auch von Lieferanten kann erwartet werden, dass sie zu einem zugänglichen Meldekanal beitragen. Wir gestalten das Verfahren so, dass es rechtskonform ist, die Vertraulichkeit wahrt und im Betrieb tatsächlich funktioniert.
Eine eigenständige juristische Person – die Gesellschaft – begrenzt die Haftung und erleichtert die Nutzung von Anreizen, während die Zweigniederlassung eine an die Muttergesellschaft gebundene Struktur bietet. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) wiederum eignet sich für die Marktbeobachtung ohne eigene Geschäftstätigkeit. Gemeinsam wählen wir die Struktur, die zu Ihrem Ziel am besten passt.
Eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung nach türkischem Recht wird bei Bedarfslagen wie Wachstum, einer neuen Investition, der Vereinfachung der Konzernstruktur, dem Generationswechsel oder der Trennung von Risiken aktuell. Wertvoll ist sie überall dort, wo die bestehende Struktur den heutigen Zielen des Unternehmens nicht mehr gerecht wird. Je nach Art des Bedarfs bestimmen wir den passenden Ansatz gemeinsam mit Ihnen.
Gegen unwahre oder unlautere Inhalte, die den geschäftlichen Ruf angreifen, kommen die Sperrung des Zugangs und die Entfernung des Inhalts nach dem türkischen Gesetz Nr. 5651, Schadensersatzansprüche und, wo erforderlich, die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) zum Einsatz. In einer Reputationskrise des Unternehmens planen wir die rechtlichen und die kommunikativen Schritte aufeinander abgestimmt.
Ja. Nahezu jedes Unternehmen, das Daten von Beschäftigten, Kundschaft oder Lieferanten verarbeitet, unterliegt in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher (veri sorumlusu) den Pflichten des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698). Verpflichtend sind der Informationstext für die betroffenen Personen, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sowie, wo erforderlich, die Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen. Ein Verstoß zieht empfindliche Bußgelder nach sich.
Die Einhaltung entsteht dadurch, dass Ihre Vertriebsvereinbarungen, Ihre Preispolitik und Ihre Kontakte zu Wettbewerbern regelmäßig überprüft werden – gemessen am türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) und an den Bekanntmachungen des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu). Mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Compliance-Programm und mit Schulungen für die Beschäftigten erkennen wir Risiken frühzeitig und verhindern Verstöße, bevor sie entstehen.
Wir beginnen mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung (ihtarname) und gehen, wo erforderlich, mit der Zwangsvollstreckung nach dem türkischen İcra ve İflas Kanunu (Gesetz Nr. 2004), mit einer Klage vor den türkischen Gerichten oder mit einer Mediation weiter. Bei grenzüberschreitenden Forderungen führen wir auch die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- und Schiedssprüche in der Türkei (tanıma ve tenfiz nach dem türkischen IPR-Gesetz Nr. 5718, MÖHUK).
Die Parteien können das auf den Transaktionsvertrag anwendbare Recht wählen; das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) erkennt eine solche Rechtswahl grundsätzlich an. Häufig sind jedoch die gesellschafts-, kartell- und arbeitsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem die Zielgesellschaft ansässig ist, zwingend und der Rechtswahl entzogen. Bei deutsch-türkischen Transaktionen sichern wir die Struktur unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen ab: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Bei Transaktionen zwischen der Türkei und dem DACH-Raum verfolgen wir einen integrierten Ansatz, der das türkische Recht und die jeweils berührte ausländische Rechtsordnung zusammen in den Blick nimmt: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Unsere Büros in Istanbul, Berlin und Kyrenia und unser mehrsprachiges Team sorgen dafür, dass die Beteiligten dieselbe Sprache sprechen. So werden das anwendbare Recht, das zuständige Gericht und die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit von Anfang an geklärt.
Die Parteien können das anwendbare Recht und das zuständige Gericht oder den Schiedsort im Vertrag frei bestimmen. Diese Wahl entscheidet im Streitfall über das Ergebnis: Bei deutsch-türkischen Geschäften halten wir beide Rechtsordnungen im Blick und errichten die für Sie sicherste Struktur — die Seite des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die Seite des deutschen Rechts unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Ja. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir die Mediationsverfahren in Handelsstreitigkeiten mit ausländischer Beteiligung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Unser Blick richtet sich dabei auf umsetzbare Lösungen, die die grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung bewahren.
Bei einem Vertrag zwischen der Türkei und der DACH-Region sind das anwendbare Recht, der Gerichtsstand und die Vollstreckbarkeit von entscheidender Bedeutung. Ein Text, der beide Rechtsordnungen berücksichtigt, bleibt anwendbar, gleich in welchem Land der Streit später entsteht. Dieses Vorgehen verringert unvorhersehbare Überraschungen im grenzüberschreitenden Handel auf ein Minimum. Die türkischrechtliche Seite des Vertragswerks — etwa nach dem türkischen Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — bearbeitet Köksal in Istanbul; die deutschrechtliche Seite bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Die Vertragsrisikokarte ist eine Bestandsaufnahme, die Ihr bestehendes Vertragsportfolio durchmustert und riskante Klauseln, Laufzeit- und Kündigungsfallen, unausgewogene Haftungsregelungen sowie Risiken bei der Beitreibung von Forderungen gebündelt sichtbar macht — jeder Vertrag gemessen an dem Recht, dem er unterliegt, in unseren Mandaten typischerweise dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102). Diese Karte legt klar offen, bei welchen Verträgen vorrangig eingegriffen werden muss und wo Ihre Position tragfähig ist.
Verträge sind geschäftlich sensible Dokumente. Wir binden jeden Zugriff an eine Berechtigung, protokollieren die Vorgänge und richten die Aufbewahrung an den Grundsätzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und der DSGVO aus. Ziel ist es, einfachen Zugang und strenge Vertraulichkeit in ein und derselben Ordnung zusammenzuführen.
CLM ist der Ansatz, sämtliche Phasen eines Vertrags in einer einzigen Ordnung zu führen — von der Erstellung bis zur Verhandlung, von der Unterzeichnung über die Aufbewahrung bis zur Verlängerung. Ziel ist es, Verträge aus verstreuten Dateien in einen nachvollziehbaren und prüfbaren Prozess zu überführen.
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Unser Team beantwortet Ihre Frage gern. Schreiben Sie uns — in der Regel melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück.
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