Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.
Zunächst stellen wir die Verletzung mit ihren Beweisen fest und versenden eine förmliche Aufforderung (ihtarname). Erforderlichenfalls erheben wir vor türkischen Gerichten Klage auf Unterlassung der Verletzung, auf Beschlagnahme der nachgeahmten Waren und auf Schadensersatz; zugleich setzen wir die zollrechtlichen Maßnahmen in Gang, die die Einfuhr nachgeahmter Waren unterbinden. Geschwindigkeit ist in diesem Verfahren entscheidend.
Eine nicht eingetragene Marke genießt nur einen begrenzten und schwer nachweisbaren Schutz. Lässt eine andere Person dieselbe Marke vor Ihnen eintragen, kann Ihnen sogar die Nutzung Ihrer eigenen Marke untersagt werden. Die Eintragung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) nach dem Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ist der grundlegendste und wirtschaftlichste Schritt, um das ausschließliche Recht an Ihrer Marke abzusichern.
Ja. In der Regel beginnen wir damit, Ihre vorhandenen Verträge zu inventarisieren und zu klassifizieren. Auf diese Weise erfasst die Digitalisierung nicht nur neue Verträge, sondern auch die in Ihrem Portfolio laufenden Verträge; diese werden anschließend in die Überwachung der Verlängerungstermine einbezogen.
Beim Wechsel übernehmen wir die vorhandenen gesetzlichen Bücher, die Eröffnungswerte und die Personaldaten anhand einer strukturierten Checkliste. Indem wir die Übergangsphase planen, verhindern wir Datenverluste und Unterbrechungen. So läuft Ihr Betrieb schon ab dem ersten Monat in geordneter Form weiter.
Unser Ziel ist nicht, die Werkzeuge beiseitezulegen, mit denen Sie arbeiten, sondern den Prozess um sie herum aufzubauen. Wir berücksichtigen Ihre Lösungen für Dokumente, Signatur und Aufbewahrung und entwerfen einen Ablauf, der sich so weit wie möglich in Ihre bestehende Ordnung einfügt.
Änderungen im türkischen Steuerrecht, im Recht der türkischen Sozialversicherung (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) und im türkischen Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz Nr. 4857) verfolgen wir fortlaufend und bewerten vorab, wie sie sich auf Ihre Abläufe auswirken. Die erforderlichen Anpassungen setzen wir rechtzeitig um und wenden so das Risiko der Nichtkonformität ab. Auf diese Weise bleibt Ihr Unternehmen den sich ändernden Regeln dauerhaft konform.
Ja. Wir verfolgen die Änderungen der türkischen Rechtsvorschriften, die Ihr Geschäftsfeld berühren, fortlaufend und bewerten deren mögliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen im Voraus. So werden Sie nicht unvorbereitet getroffen, wenn eine neue Regelung in Kraft tritt, und können die Risiken, die aus einer Compliance-Lücke entstehen können, rechtzeitig steuern.
Buchhaltung und Lohnabrechnung (Payroll) sind mit den Pflichten aus dem türkischen Steuerrecht, aus den Vorschriften der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) und aus dem türkischen Arbeitsgesetz Nr. 4857 eng verflochten. Beide Abläufe aus einer Hand zu führen, erhöht die Konsistenz der Daten und senkt das Risiko von Abstimmungsdifferenzen. Unter dem Dach von Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) stimmen wir sie zusätzlich mit der steuerlichen Compliance ab und sichern so einen einheitlichen Betriebsablauf.
Bei Verzug können die Vertragsstrafe und Schadensersatz verlangt werden; bei mangelhafter Leistung kommen die Beseitigung der Mängel, die Minderung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Der Umfang Ihrer Rechte hängt von den Vertragsklauseln und von den Beweisen ab. Wir führen das Verfahren ergebnisorientiert — einschließlich der Beweissicherung (delil tespiti) und der Klage vor türkischen Gerichten.
Frachtforderungen (navlun) lassen sich wirksam beitreiben, weil der Vertrag und die Transportdokumente ein starkes Beweismittel bilden — über das Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Nr. 2004) und, wo nötig, über die Klage vor türkischen Gerichten. Wir bewerten Ihre Unterlagen und verfolgen Ihre Forderung auf dem Weg, der am schnellsten zum Ergebnis führt.
Der erste Schritt ist, den Ist-Zustand mit einer ESG-Gap-Analyse zu bewerten und die Prioritäten festzulegen. Anschließend werden die Strukturen für Richtlinien, Unternehmensführung und Berichterstattung schrittweise aufgebaut. Gemeinsam erarbeiten wir einen umsetzbaren Fahrplan, der zur Größenordnung und zur Branche Ihres Unternehmens passt.
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) muss die ordentliche Generalversammlung (olağan genel kurul) bei der Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Ende jedes Geschäftsjahres zusammentreten. Erörtert werden dort Gegenstände wie die Finanzberichte (finansal tablolar), der Jahresbericht (faaliyet raporu) und die Gewinnverteilung (kâr dağıtımı). Indem wir den Terminplan von vornherein aufstellen, wenden wir die Haftungsrisiken ab, die aus einer Fristüberschreitung entstehen.
Die außerordentliche Generalversammlung (olağanüstü genel kurul) tritt zusammen, wenn dringende oder außerhalb des Turnus liegende Beschlüsse nötig werden — etwa eine Änderung der Satzung (ana sözleşme), eine Kapitalerhöhung oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung. Einberufung, Tagesordnung und die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit (nisap) sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) mit derselben Sorgfalt zu erfüllen wie bei der ordentlichen Generalversammlung. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu sichern, steuern wir sämtliche Verfahrensschritte.
Kein Ansatz kann versprechen, sämtliche Risiken auf null zu bringen; das Wirtschaftsleben trägt naturgemäß Ungewissheit in sich. Die präventive Beratung macht Risiken jedoch sichtbar und versetzt Sie damit in die Lage, bewusste Entscheidungen zu treffen; den größten Teil der vorhersehbaren Probleme räumt sie aus, bevor sie überhaupt entstehen. Unser Ziel ist es nicht, das Risiko auszublenden, sondern es beherrschbar zu machen.
Die Prozessführung setzt erst ein, nachdem eine Streitigkeit entstanden ist, und verteidigt Ihre Rechte im gerichtlichen Verfahren — in unseren Mandaten vor türkischen Gerichten. Die präventive Beratung zielt demgegenüber darauf, ein Problem zu erkennen und abzuwenden, bevor es überhaupt entsteht. Beides ergänzt einander; der präventive Weg ist jedoch in den meisten Fällen zugleich der kostengünstigere und derjenige, der die Geschäftsbeziehung erhält.
Nein. Indem die Automatisierung die Routinearbeit beschleunigt, gewinnen unsere Juristinnen und Juristen Zeit für wertschöpfende Aufgaben wie Auslegung, Verhandlung und Strategie. Bei jedem Schritt, der eine Entscheidung verlangt, bleibt die menschliche Aufsicht erhalten; die Technik ist hier ein Werkzeug und kein Ersatz.
Wir entwerfen die Prozesse unter Beachtung der Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und der DSGVO: Der Zugriff auf Daten wird an eine Berechtigung gebunden, die Verarbeitungsschritte werden protokolliert, und es werden keine überflüssigen Daten erhoben. Richtig angelegt, schwächt die Automatisierung die Rechtskonformität nicht — im Gegenteil, sie stärkt die Nachvollziehbarkeit.
Die Wirksamkeit eines Dokuments folgt nicht aus der Art seiner Erzeugung, sondern aus seinem Inhalt und daraus, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vorlagen erstellen wir unter der Aufsicht unserer Juristinnen und Juristen; mit Werkzeugen wie der qualifizierten elektronischen Signatur (güvenli elektronik imza, Gesetz Nr. 5070) und der registrierten elektronischen Post (kayıtlı elektronik posta, KEP) legen wir sie so an, dass sie die Form- und Bestätigungserfordernisse der einschlägigen türkischen Rechtsvorschriften erfüllen.
Gegen den ablehnenden Bescheid stehen innerhalb der gesetzlichen Fristen der Widerspruch bei der Behörde und die Klage vor dem türkischen Verwaltungsgericht offen; Grundlage ist das türkische Ausländerrecht (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, Gesetz Nr. 6458). Entscheidend sind die zutreffende Analyse der Ablehnungsgründe und die Behebung der beanstandeten Mängel. Wir greifen zügig ein, halten die Lücke in Ihrem Status so klein wie möglich und sichern Ihre Rechtsposition.
Die Gesellschaftervereinbarung (pay sahipleri sözleşmesi) verhindert Konflikte zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, indem sie die kritischen Punkte im Voraus regelt: Gewinnverteilung, Beschlussmehrheiten, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Ausstieg (Exit) und Streitbeilegung. Sie tritt in einer Gesellschaft türkischen Rechts neben die Satzung, deren Gestaltungsspielraum das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) eng zieht, und nimmt genau die Abreden auf, die im Verhältnis der Beteiligten wirklich tragen. Eine gut gestaltete Vereinbarung ist die wertvollste Versicherung, die eine Partnerschaft haben kann.
Ausschlüsse bestimmen, welche Fälle außerhalb der Deckung liegen; die Versicherung muss sie jedoch klar und in der vorgeschriebenen Form in den Vertrag aufgenommen haben. Unklare oder formwidrig einbezogene Ausschlüsse dürfen nicht zulasten der versicherten Person ausgelegt werden. Wir prüfen Ihre Police unter diesem Blickwinkel und verteidigen die Auslegung, die Ihr Recht wahrt.
Bei einem Verstoß kann gegen das Unternehmen nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) ein Bußgeld bis zu einem bestimmten Prozentsatz seines Vorjahresumsatzes verhängt werden; die betroffenen Vereinbarungen gelten als unwirksam. Darüber hinaus können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Deshalb ist vorbeugende Compliance immer wirtschaftlicher als die Verteidigung im Verfahren.
Eine Nachprüfung vor Ort durch den türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) erfolgt ohne Vorankündigung und kann, wenn sie nicht richtig gesteuert wird, zu schweren Bußgeldern führen. Entscheidend ist, die Nachprüfung nicht zu behindern und zugleich Ihre Rechte zu wahren. Für Unternehmen erstellen wir vorab ein „Dawn-Raid-Protokoll“ und leisten im Moment der Nachprüfung rechtlichen Beistand.
Nein. Die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu) ist nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) erforderlich, wenn die Umsätze der beteiligten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten und zugleich ein Kontrollwechsel vorliegt. Ob Ihre Transaktion anmeldepflichtig ist, prüfen wir in einem frühen Stadium; wo es erforderlich ist, führen wir das Anmeldeverfahren vor der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu).
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