Kurze Antwort
Bei einem Verstoß kann gegen das Unternehmen nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) ein Bußgeld bis zu einem bestimmten Prozentsatz seines Vorjahresumsatzes verhängt werden; die betroffenen Vereinbarungen gelten als unwirksam. Darüber hinaus können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Deshalb ist vorbeugende Compliance immer wirtschaftlicher als die Verteidigung im Verfahren.
Bei einem Verstoß kann gegen das Unternehmen nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) ein Bußgeld bis zu einem bestimmten Prozentsatz seines Vorjahresumsatzes verhängt werden; die betroffenen Vereinbarungen gelten als unwirksam. Darüber hinaus können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Deshalb ist vorbeugende Compliance immer wirtschaftlicher als die Verteidigung im Verfahren.
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