Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.
Dauer und Kosten hängen von der Größe des Unternehmens ab, von der Komplexität seiner Lieferkette und von den Strukturen, die bereits vorhanden sind. Eine fokussierte Risikoanalyse und ein Grundbestand an Dokumenten lassen sich in kurzer Zeit aufsetzen. Mit einer nach Prioritäten geordneten Roadmap gehen wir anschließend die kritischsten Risiken zuerst und auf dem wirtschaftlichsten Weg an.
Die Pflicht zur Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen bei der türkischen Datenschutzbehörde, hängt von Kriterien wie der Beschäftigtenzahl, der jährlichen Bilanzsumme und der Art der Tätigkeit ab. Für einen Teil der Verantwortlichen gilt eine Ausnahme. Wir bewerten Ihre Lage, führen die Eintragung durch, wo sie erforderlich ist, und dokumentieren andernfalls, dass sie es nicht ist.
Ja. Gegen Steuerfestsetzungen und Steuerstrafen stehen nach türkischem Recht (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) mehrere Wege offen: die Verständigung mit der Finanzverwaltung (uzlaşma), der Berichtigungsantrag (düzeltme) und die Klage vor dem türkischen Finanzgericht (vergi mahkemesi). Fristen und strategische Folgen unterscheiden sich von Weg zu Weg. Wir bewerten Ihre Akte, bestimmen den Weg mit der höchsten Erfolgsaussicht und führen das Verfahren.
Im Prüfungsverfahren kommt es entscheidend darauf an, dass die Unterlagen vollständig und widerspruchsfrei aufbereitet sind und dass das Verfahren nach der türkischen Abgabenordnung (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) ordnungsgemäß geführt wird. Eine tragfähige Strategie in einem frühen Stadium kann den Umfang möglicher Streitigkeiten eingrenzen. Von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Vertretung gegenüber der türkischen Finanzverwaltung und vor den türkischen Steuergerichten stehen wir Ihnen über das gesamte Verfahren hinweg zur Seite.
Die Steuerprüfung nach türkischem Recht (vergi incelemesi, Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) ist ein technisches Verfahren, dessen Risiko sich bei richtiger Steuerung erheblich verringern lässt. Entscheidend sind die zutreffende und widerspruchsfreie Vorlage der angeforderten Unterlagen, die Antworten auf die Prüfungsniederschriften und, wo angezeigt, der Weg der Verständigung mit der türkischen Finanzverwaltung (uzlaşma). Wir steuern das Verfahren von Beginn an und halten die drohende Nachfestsetzung und die Steuerstrafe so gering wie möglich.
Steuerplanung heißt, die Steuerlast dadurch zu optimieren, dass die Befreiungen, Abzüge und Gestaltungen genutzt werden, die das türkische Steuerrecht selbst vorsieht — sie ist vollständig rechtmäßig. Steuerhinterziehung besteht dagegen aus rechtswidrigen Handlungen wie dem Verschweigen von Einkünften und ist nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) mit empfindlichen Sanktionen bedroht. Wir gestalten ausschließlich rechtmäßig und verteidigungsfähig.
Die Steuer-Compliance ist ein fortlaufender Prozess; sie ist darauf gerichtet, die Pflichten nach türkischem Steuerrecht rechtzeitig und in zutreffender Form zu erfüllen. Die Steuerplanung dagegen zielt darauf, im Rahmen der Rechtsvorschriften die günstigste Struktur zu errichten. Wir koordinieren beide Ebenen in einem Zug mit den Abläufen des Rechnungswesens und mit den rechtlichen Abläufen.
Ja. Die Steuer-Compliance lässt sich im Rahmen der kurumsal sekreterya (Corporate Secretarial) gemeinsam mit unseren Leistungen für Buchhaltung und Lohnabrechnung führen. Diese Einheit erhöht die Konsistenz der Daten und erleichtert die Erklärungsverfahren gegenüber der türkischen Finanzverwaltung. Die Koordination aus einer Hand schafft zugleich Rechtskonformität und Vorhersehbarkeit.
Im Fall einer Datenpanne ist so rasch wie möglich Meldung an den türkischen Kurul, das Entscheidungsorgan der Datenschutzbehörde, und an die betroffenen Personen zu erstatten. Entscheidend ist keine Panik, sondern eine vorbereitete Reaktion. Wir erstellen im Voraus einen Reaktionsplan für Datenpannen und steuern im Ernstfall Meldung und Verteidigung, um ein mögliches Bußgeld auf das Mindestmaß zu begrenzen.
Der Datenraum ist eine überwiegend digitale Umgebung, in der die Unterlagen der Zielgesellschaft geordnet zur Prüfung bereitgestellt werden. Die anhand der Anforderungsliste zusammengetragenen Dokumente werden dort zugänglich gemacht und unter Wahrung der Vertraulichkeit ausgewertet. Ein sorgfältig aufgesetzter Datenraum beschleunigt die Prüfung und sichert zugleich die Nachvollziehbarkeit der Feststellungen.
Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist möglich, sofern die vom türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind — ein angemessenes Schutzniveau, eine schriftliche Verpflichtungserklärung (taahhütname) oder einer der übrigen Mechanismen. Für Übermittlungen zwischen Konzerngesellschaften schaffen wir die passende Rechtsgrundlage und die vertraglichen Garantien und bringen die Übermittlung in Einklang mit den geltenden Vorschriften.
Möglich ist es, doch die grenzüberschreitende Datenübermittlung unterliegt sowohl nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) als auch nach der DSGVO besonderen Regeln. Die Rechtsgrundlage der Übermittlung, die erforderlichen Garantien und die vertragliche Infrastruktur entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen; insbesondere die Übermittlungen auf der Achse DACH–Türkei steuern wir so, dass sie in beiden Regelwerken Bestand haben.
Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.
Ausländische Schiedssprüche sind in der Türkei vollstreckbar, wenn die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind, die das einschlägige Recht dafür vorsieht — allen voran das New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Diese Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten von Anfang bis Ende.
Bei der Personalmobilität im Unternehmen werden Arbeitserlaubnisse, die Erfüllung der Kapital- und Beschäftigungskriterien durch die Gesellschaft und der Aufenthaltsstatus der entsandten Personen gemeinsam geplant; maßgeblich sind das türkische Gesetz über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu, Gesetz Nr. 6735) und das türkische Ausländerrecht (Gesetz Nr. 6458). Für Ihr Unternehmen bauen wir eine gebündelte und tragfähige Genehmigungsstrategie auf und führen die Verfahren im Takt Ihres Geschäftskalenders.
Das türkische Recht räumt ausländischen Investorinnen und Investoren weitgehend dieselben Bedingungen ein wie inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) lässt sich eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) mit ausländischer Beteiligung gründen; alternativ kommen eine Zweigniederlassung (şube) oder ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) in Betracht. Die Beglaubigung der Unterlagen, die Apostille und die Vollmachten steuern wir mehrsprachig.
Die Türkei räumt der ausländischen Investorenseite grundsätzlich dieselben Rechte ein wie der inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur in einer begrenzten Zahl strategischer Branchen – etwa in bestimmten Bereichen der Medien, der Luftfahrt und der Verteidigung – bestehen besondere Beschränkungen oder Genehmigungserfordernisse. Die Beschränkungen Ihrer Zielbranche prüfen wir vorab.
Ausländische Personen können in der Türkei im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen — etwa der Beschränkungen in Militärgebieten sowie der Länder- und Flächenobergrenzen — Grundeigentum erwerben. Der Erwerb kann zugleich ein Weg zur Aufenthaltserlaubnis und zur außerordentlichen Einbürgerung (istisnai vatandaşlık) sein. Wir führen das Verfahren mit seiner grundbuchrechtlichen (tapu) und seiner statusrechtlichen Dimension aus einer Hand.
Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.
Das türkische Recht der ausländischen Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875) lässt den Transfer von Gewinnen, Dividenden und Veräußerungserlösen ins Ausland im Grundsatz zu. Abgewickelt werden diese Transfers im Einklang mit den einschlägigen türkischen Banken- und Steuervorschriften. Bereits beim Aufbau der Investitionsstruktur planen wir diese Ausstiegs- und Transferwege von Anfang an mit.
Ja. Wir erstellen periodische Berichte in dem Format, das die Konzernzentrale oder die Gesellschafterseite in der DACH-Region benötigt — mehrsprachig und über die Perioden hinweg vergleichbar. So werden die Anforderungen der türkischen Vorschriften und die Berichtserwartungen der Zentrale in ein und derselben Ordnung erfüllt.
Bei grenzüberschreitenden Vorgängen sind die Verrechnungspreise, die Quellensteuer und die Auslegung der Abkommensbestimmungen die wichtigsten Risikofelder; den Rahmen setzt dabei das türkische Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520). Eine unzutreffende Handhabung kann zu einer doppelten Besteuerung oder zu Sanktionen mit Strafcharakter führen. Wir analysieren diese Felder vorab und errichten eine Struktur, die vorhersehbar und verteidigungsfähig ist.
Ja; das türkische Recht stellt ausländische Investorinnen und Investoren im Grundsatz den inländischen gleich und lässt die Gründung von Gesellschaften durch sie zu; maßgeblich ist das türkische Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875). Eine Gesellschaft mit ausländischem Kapital kann in denselben Verfahren gegründet werden wie eine Gesellschaft in inländischer Hand. Nur in bestimmten regulierten Branchen können besondere Genehmigungen oder Beschränkungen greifen.
Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal wird auf einen Antrag hin erteilt, den das beschäftigende Unternehmen beim türkischen Arbeitsministerium stellt; dabei werden Kriterien wie Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl berücksichtigt. Wir führen das Verfahren von Anfang bis Ende und planen die Erlaubnisse Ihrer Führungskräfte und Schlüsselkräfte im Einklang mit Ihrem Investitionszeitplan.
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