Kurze Antwort
Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.
Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.
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