FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Welches Recht soll ich im Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen wählen?

Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.

Das anwendbare Recht und der zuständige Spruchkörper wirken sich unmittelbar auf den Ausgang eines Streits aus. Wählbar sind das türkische Recht, das Recht der Gegenseite oder ein neutrales drittes Recht; den Rahmen dieser Wahl zieht bei Verträgen mit Auslandsbezug das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Wir bewerten die Folgen jeder Variante im Hinblick auf Beweisführung, Vollstreckbarkeit und Vorhersehbarkeit – einschließlich der Frage, ob ein späteres Urteil oder ein Schiedsspruch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden kann – und empfehlen Ihnen die Gestaltung, die zu Ihren Gunsten am sichersten ist.

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Zugehörige Fragen

Die Wahl richtet sich nach dem Wert der Streitigkeit, dem Bedarf an Vertraulichkeit, der Geschwindigkeit, der Stellung der Gegenseite, der Vollstreckbarkeit und der Streitbeilegungsklausel im Vertrag.

Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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