Kurze Antwort
Ausländische Schiedssprüche sind in der Türkei vollstreckbar, wenn die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind, die das einschlägige Recht dafür vorsieht — allen voran das New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Diese Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten von Anfang bis Ende.
Ausländische Schiedssprüche sind in der Türkei vollstreckbar, wenn die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind, die das einschlägige Recht dafür vorsieht — allen voran das New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Diese Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten von Anfang bis Ende.
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