Kurze Antwort
Bei einem Vertrag zwischen der Türkei und der DACH-Region sind das anwendbare Recht, der Gerichtsstand und die Vollstreckbarkeit von entscheidender Bedeutung. Ein Text, der beide Rechtsordnungen berücksichtigt, bleibt anwendbar, gleich in welchem Land der Streit später entsteht. Dieses Vorgehen verringert unvorhersehbare Überraschungen im grenzüberschreitenden Handel auf ein Minimum. Die türkischrechtliche Seite des Vertragswerks — etwa nach dem türkischen Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — bearbeitet Köksal in Istanbul; die deutschrechtliche Seite bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Bei einem Vertrag zwischen der Türkei und der DACH-Region sind das anwendbare Recht, der Gerichtsstand und die Vollstreckbarkeit von entscheidender Bedeutung. Ein Text, der beide Rechtsordnungen berücksichtigt, bleibt anwendbar, gleich in welchem Land der Streit später entsteht. Dieses Vorgehen verringert unvorhersehbare Überraschungen im grenzüberschreitenden Handel auf ein Minimum. Die türkischrechtliche Seite des Vertragswerks — etwa nach dem türkischen Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — bearbeitet Köksal in Istanbul; die deutschrechtliche Seite bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
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