Ja; unsere Gutachten zum türkischen Recht erstellen wir auf Deutsch oder Englisch, und zwar so, dass Ihre Konzernzentrale in Deutschland sie unmittelbar verwenden kann. Das ist eine Arbeit, die multinationale Gruppen in ihren internen Freigabe- und Berichtsprozessen häufig benötigen; das Gutachten ist dabei keine bloße Übersetzung, sondern wird auf die Rechtssprache und die Entscheidungslogik der Zielleserschaft zugeschnitten.
Wo es erforderlich ist, behandeln wir die türkisch-rechtliche und die deutsch-rechtliche Dimension vergleichend im selben Bericht und arbeiten die praktischen Folgen der Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen heraus — etwa im Vertrags-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht. Der Teil des Gutachtens zum türkischen Recht beruht auf türkischem Recht und wird von Köksal in Istanbul verantwortet; ist eine Bewertung nach deutschem Recht erforderlich, bearbeitet diese Dimension unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Format und Sprache richten wir an Ihrem Verwendungszweck aus.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.