Kurze Antwort
Im Schiedsverfahren wird der Streit nicht von den staatlichen Gerichten entschieden, sondern von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die die Parteien selbst bestimmen; in der Türkei richtet sich das nach dem türkischen Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und nach den Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Das Verfahren ist in der Regel vertraulich, beruht auf fachlicher Spezialisierung, und der ergangene Schiedsspruch lässt sich international leichter vollstrecken.
Im Schiedsverfahren wird der Streit nicht von den staatlichen Gerichten entschieden, sondern von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die die Parteien selbst bestimmen; in der Türkei richtet sich das nach dem türkischen Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und nach den Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Das Verfahren ist in der Regel vertraulich, beruht auf fachlicher Spezialisierung, und der ergangene Schiedsspruch lässt sich international leichter vollstrecken.
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