Kurze Antwort
Beim Formwechsel (tür değişikliği) wandelt sich die Gesellschaft unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine andere Gesellschaftsform um, etwa von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket) in die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket). Bei der Spaltung (bölünme) hingegen werden das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ganz oder teilweise auf andere Gesellschaften übertragen. Beide Vorgänge sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt und dienen unterschiedlichen Zwecken.
Beim Formwechsel (tür değişikliği) wandelt sich die Gesellschaft unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine andere Gesellschaftsform um, etwa von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket) in die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket). Bei der Spaltung (bölünme) hingegen werden das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ganz oder teilweise auf andere Gesellschaften übertragen. Beide Vorgänge sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt und dienen unterschiedlichen Zwecken.
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