Kurze Antwort
Das Schiedsverfahren setzt einen entsprechenden Willen der Parteien voraus. Zum Ausdruck gebracht wird dieser Wille in aller Regel durch eine in den Vertrag aufgenommene Schiedsklausel oder durch eine gesonderte Schiedsvereinbarung; maßgeblich sind dabei das türkische Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und die Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Dass die Klausel sauber gefasst ist, ist für die Tragfähigkeit des gesamten Verfahrens entscheidend.
Das Schiedsverfahren setzt einen entsprechenden Willen der Parteien voraus. Zum Ausdruck gebracht wird dieser Wille in aller Regel durch eine in den Vertrag aufgenommene Schiedsklausel oder durch eine gesonderte Schiedsvereinbarung; maßgeblich sind dabei das türkische Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und die Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Dass die Klausel sauber gefasst ist, ist für die Tragfähigkeit des gesamten Verfahrens entscheidend.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.