Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.
Sie können; erheben Sie bei Sendungen bis 150 € die Mehrwertsteuer jedoch nicht schon im Bezahlvorgang, wird die Sendung erst bei der Ankunft besteuert: Die Kundschaft zahlt an der Haustür die Einfuhrumsatzsteuer und zusätzlich das Entgelt, das der Zustelldienst für die Einziehung berechnet. Das treibt Retouren- und Beschwerdequote spürbar nach oben. Mit einer IOSS-Registrierung wird die Mehrwertsteuer im Checkout erhoben, und die Zollabfertigung beschleunigt sich.
Ja, und das gehört zu den sinnvollsten Schritten vor der Entscheidung über eine Klage; wir nennen es Analyse der Einbringlichkeit. Bevor Sie ein kostspieliges Verfahren, eine Vollstreckung oder ein Schiedsverfahren beginnen, erstellen wir aus öffentlichen und rechtmäßig zugänglichen Quellen das Vermögensprofil der Schuldnerseite — Immobilien, Fahrzeuge, Gesellschaftsbeteiligungen, Handelsregister sowie Vollstreckungs- und Insolvenzeintragungen — und beantworten die Frage, auf die es ankommt: Können wir tatsächlich…
Einseitig zulasten der Arbeitnehmerseite wirkende Vertragsstrafen sind unwirksam; Gegenseitigkeit und Verhältnismäßigkeit sind zwingend. Legitime Gestaltungen wie die Rückzahlung von Ausbildungskosten müssen zusätzlich ausbalanciert werden.
Ja; geförderte Investitionen gehören zu den Bereichen mit hoher Prüfungswahrscheinlichkeit. Wir durchleuchten Ihre Dokumentation regelmäßig mit dem Blick der Prüfung und schließen die schwachen Stellen, bevor die Prüfung kommt.
Ja — genau das ist das Ziel: Wir übergeben mit Playbook, Vorlagen und Schulung; bei Ausnahmefällen und Rechtsbehelfen bleiben wir an Ihrer Seite.
Der Übergang lässt die Arbeitsverhältnisse in aller Regel von selbst übergehen; welche Folgen ein Widerspruch der beschäftigten Person hat, hängt vom Sachverhalt ab. Die Kommunikation zum Übergang und eine saubere Dokumentation klären diese Fragen im Voraus.
Ja. Die monatlichen Finanzaufstellungen und die Zusammenfassungen der Lohnabrechnung berichten wir im Format Ihres Konzerns auf Deutsch oder auf Englisch. Zwischen den gesetzlichen Büchern und Aufzeichnungen, die nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) geführt werden, und der Konzernberichterstattung der Muttergesellschaft schlagen wir die Brücke und passen die lokalen Aufzeichnungen an den Konzernstandard an. Bei der Übermittlung der Lohn- und Personaldaten an die Zentral…
Ja. Wir passen die Konzernrichtlinien — Verhaltenskodex, Richtlinie zu Geschenken und Zuwendungen, Bekämpfung von Bestechung und Korruption, Hinweisgebersystem (Whistleblowing) — an das türkische Recht und an die örtliche Geschäftspraxis an. Der Abschnitt zur Korruptionsbekämpfung wird etwa mit den Vorschriften des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, TCK, Gesetz Nr. 5237) zu Bestechung und Amtsmissbrauch abgestimmt, das Hinweisgebersystem mit den Regeln des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698…
Ja. Wir erstellen Ihre Verträge auf Türkisch, Deutsch und Englisch und bauen sie, wo es erforderlich ist, zweisprachig in zwei Spalten auf. In zweisprachigen Verträgen regeln wir ausdrücklich, welche Sprachfassung maßgeblich ist (prevailing language), und beugen damit Streitigkeiten vor, die aus Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachen entstehen können. Die Sprache ist dabei nicht die Rechtsordnung: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; soll für den Vertrag deutsches Recht gelten, bearbe…
Das hängt vom Programm ab: Maßgeblich sind die KMU-Definition, die Beteiligungsquoten und die besonderen Bedingungen einzelner Ausschreibungen. Lassen Sie vor der Antragstellung eine Förderfähigkeitsprüfung durchführen.
Ja – über jährliche Zielprotokolle: beiderseits unterzeichnete Nachträge mit klaren Messregeln. Sie in die Verlängerungszeitpunkte einzupacken statt sie einseitig vorzugeben, baut Widerstand ab.
Ausgaben, die vor dem türkischen Investitionsanreizzertifikat (Investitionen Teşvik Belgesi) anfallen, sind in aller Regel nicht förderfähig; der Zeitpunkt ist entscheidend. Sobald die Investitionsentscheidung feststeht, planen wir den Antrag und richten den Ausgabenplan am Zertifikat aus.
Ja. Die Akte koordiniert Köksal von Istanbul aus; die Hinterlegung im Register und eine etwaige Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernimmt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Die Berichterstattung an Sie erfolgt auf Deutsch oder Türkisch.
In der Regel bringt eine Kündigung durch die Vertragshändlerschaft selbst den Anspruch zu Fall; Ausnahmen bestehen dort, wo das Verhalten der Herstellerseite zur Kündigung gezwungen hat. Deshalb ist die Gestaltung der Kündigung eine strategische Entscheidung.
Ja — das ist der wirksamste Weg. Das Krisenprotokoll legt vorab fest, wer anzurufen ist, welche Aufzeichnungen zu sichern sind und welche Schritte in den ersten 48 Stunden folgen. Bei unserer Mandantschaft in der laufenden Beratung ist dieses Protokoll ein fester Bestandteil.
Der Kern des Textes muss erhalten bleiben; eine Abweichung von dem vom Ausschuss bekannt gemachten Inhalt stellt die Wirksamkeit der Garantie in Frage. Kaufmännische Anlagen gehören in einen gesonderten Vertrag.
Ja: Möglich sind befristete, an Zielvorgaben geknüpfte Pilotstrukturen, die die Exklusivität erst stufenweise öffnen. So entsteht keine dauerhafte Abhängigkeit, bevor die Leistung überhaupt sichtbar geworden ist. Den Pilotvertrag gestalten wir zusammen mit den Ausstiegsoptionen.
Ja — der Eintritt lässt sich über einen Vertragshändler, über Messebeteiligungen oder über E-Commerce-Kanäle testen; ab einem bestimmten Umsatz wird die GmbH zur vorteilhafteren Lösung. Die Übergangsstrategie planen wir in unserem Schwerpunkt Markteintritt Deutschland.
Aufhalten können Sie die Durchsuchung nicht; Sie machen aber von Ihrem Recht Gebrauch, anwaltliche Vertretung hinzuzurufen, und wenden bis zu deren Eintreffen die im Leitfaden beschriebene passive Begleitung an. Die türkischen Ermittlungsbehörden warten in der Praxis meist eine angemessene Zeit ab.
Wesentliche Änderungen verlangen eine schriftliche Zustimmung; bei Sammelaktualisierungen verringert eine Übergangsstrategie — die Bündelung mit neuen Ansprüchen — den Widerstand. Eine Durchsetzung Person für Person erzeugt das Risiko von Wiedereinstellungsklagen.
Ja — über das Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung; die Voraussetzungen und Fristen werden nach Aktenlage beurteilt. In der Gegenrichtung ist auch die Vollstreckung türkischer Entscheidungen in Deutschland möglich; das dortige Verfahren führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Weitgehend ja: Mit einer apostillierten Vollmacht und der passenden Beglaubigungsordnung lassen sich die notariellen Schritte in Vertretung erledigen; einzelne Banken bieten eine Identitätsprüfung aus der Ferne an. Entscheidend ist ein Unterlagensatz nach deutscher…
Mit dem Modell aus Kernvertrag und Länderanlage ja; ein und derselbe Wortlaut kann das, was in einem Land wirksam ist, im anderen unwirksam machen. Der Standard ist deshalb so zu entwerfen, dass er Beweglichkeit zulässt.
Meistens ja — die Förderung derselben Ausgabenposition aus zwei Quellen (Doppelfinanzierung) ist jedoch untersagt. Ein positionsbezogener Trennungsplan ist zwingend.
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