FAQ · Klagen auf Ausgleichsanspruch

Können wir den Ausgleich auch verlangen, wenn wir selbst kündigen?

In der Regel bringt eine Kündigung durch die Vertragshändlerschaft selbst den Anspruch zu Fall; Ausnahmen bestehen dort, wo das Verhalten der Herstellerseite zur Kündigung gezwungen hat. De…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Klagen auf Ausgleichsanspruch
Kurze Antwort

In der Regel bringt eine Kündigung durch die Vertragshändlerschaft selbst den Anspruch zu Fall; Ausnahmen bestehen dort, wo das Verhalten der Herstellerseite zur Kündigung gezwungen hat. Deshalb ist die Gestaltung der Kündigung eine strategische Entscheidung.

In der Regel bringt eine Kündigung durch die Vertragshändlerschaft selbst den Anspruch zu Fall; Ausnahmen bestehen dort, wo das Verhalten der Herstellerseite zur Kündigung gezwungen hat. Deshalb ist die Gestaltung der Kündigung eine strategische Entscheidung.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien
Klagen auf Ausgleichsanspruch

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.