Ja. Wir passen die Konzernrichtlinien — Verhaltenskodex, Richtlinie zu Geschenken und Zuwendungen, Bekämpfung von Bestechung und Korruption, Hinweisgebersystem (Whistleblowing) — an das türkische Recht und an die örtliche Geschäftspraxis an. Der Abschnitt zur Korruptionsbekämpfung wird etwa mit den Vorschriften des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, TCK, Gesetz Nr. 5237) zu Bestechung und Amtsmissbrauch abgestimmt, das Hinweisgebersystem mit den Regeln des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) zu personenbezogenen Daten und zum Schutz der hinweisgebenden Person. Wir nehmen dabei eine rechtliche Anpassung vor und keine wörtliche Übersetzung, denn manche Schwellenwerte, Genehmigungsmechanismen und Strafrahmen, die in Deutschland gelten, sind in der Türkei anders geregelt. So wahrt die Richtlinie den Konzernstandard und bleibt in der Türkei zugleich tatsächlich anwendbar und prüfbar. Die Schulungen und die Schritte der Inkraftsetzung nach der Anpassung planen wir mit.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.