Ja. Wir erstellen Ihre Verträge auf Türkisch, Deutsch und Englisch und bauen sie, wo es erforderlich ist, zweisprachig in zwei Spalten auf. In zweisprachigen Verträgen regeln wir ausdrücklich, welche Sprachfassung maßgeblich ist (prevailing language), und beugen damit Streitigkeiten vor, die aus Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachen entstehen können. Die Sprache ist dabei nicht die Rechtsordnung: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; soll für den Vertrag deutsches Recht gelten, bearbeitet diese Fragen unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Ein wichtiger Punkt: Vor türkischen Gerichten ist die Verfahrenssprache Türkisch, und ein fremdsprachiger Vertrag wird im Verfahren einer beeidigten Übersetzung unterzogen. Deshalb ist es bei Verträgen, die voraussichtlich in der Türkei durchgesetzt werden, wichtig, dass auch der türkische Text rechtlich in sich stimmig ist. Die Klauseln zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand beziehungsweise zum Schiedsverfahren gestalten wir passend zur Sprachwahl. So wird der Vertrag für Parteien in verschiedenen Ländern verständlich und zugleich durchsetzbar.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.