Das hängt vom Programm ab: Maßgeblich sind die KMU-Definition, die Beteiligungsquoten und die besonderen Bedingungen einzelner Ausschreibungen. Lassen Sie vor der Antragstellung eine Förderfähigkeitsprüfung durchführen.
Entscheidend ist die KMU-Definition (KOBİ): Eine ausländische Beteiligung steht den Förderungen der türkischen Mittelstandsagentur KOSGEB grundsätzlich nicht entgegen. Ist die ausländische Muttergesellschaft jedoch groß, werden Ihre Beschäftigten- und Umsatzzahlen nach den Regeln über verbundene und Partnerunternehmen zusammengerechnet, und das Unternehmen kann dadurch aus der KMU-Grenze (weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresnettoumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 1 Mrd. TRY — Stand Juli 2026) herausfallen. Deshalb ist die Beteiligungsstruktur schon vor der Antragstellung an den KMU-Schwellen zu prüfen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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