Weitgehend ja: Mit einer apostillierten Vollmacht und der passenden Beglaubigungsordnung lassen sich die notariellen Schritte in Vertretung erledigen; einzelne Banken bieten eine Identitätsprüfung aus der Ferne an. Der entscheidende Punkt ist, den Unterlagensatz so vorzubereiten, dass er der deutschen Notarpraxis entspricht. Die Schritte nach deutschem Recht — Beurkundung, Handelsregister, Bankeröffnung — verantwortet dabei unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover); die türkische Seite der Akte, also Gesellschafterbeschlüsse sowie die Apostille- und Übersetzungskette, bearbeitet Köksal in Istanbul.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.