Meistens ja: Ein türkisches Investitionsanreizzertifikat (yatırım Förderung belgesi) und eine Zuschussförderung lassen sich für dasselbe Projekt nebeneinander nutzen; die Finanzierung derselben Ausgabenposition aus zwei Quellen — die Doppelfinanzierung — ist jedoch grundsätzlich untersagt. Die Förderungen sind deshalb nicht auf Projektebene, sondern auf der Ebene der einzelnen Ausgabenposition zu trennen: Welche Maschine, welche Software und welche Dienstleistung unter das Anreizzertifikat fällt und welche unter den Zuschuss, ist von Anfang an zu dokumentieren.
Das türkische Investitionsanreizrecht und die Regeln der jeweiligen Zuschussprogramme können die kumulative Inanspruchnahme von Förderungen begrenzen; insbesondere Positionen wie die Umsatzsteuerbefreiung, die Zollbefreiung und der Zinszuschuss dürfen sich nicht überschneiden. In der Praxis senkt eine positionsbezogene Zuordnungstabelle, die jeder Ausgabe ihre Förderquelle zuweist, das Rückforderungsrisiko sowohl im Antragsverfahren als auch in späteren Prüfungen. Da sich die Programmbedingungen unterscheiden, ist jede Förderung gesondert an ihrem eigenen Regelwerk zu prüfen.
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