Ja. Die monatlichen Finanzaufstellungen und die Zusammenfassungen der Lohnabrechnung berichten wir im Format Ihres Konzerns auf Deutsch oder auf Englisch. Zwischen den gesetzlichen Büchern und Aufzeichnungen, die nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) geführt werden, und der Konzernberichterstattung der Muttergesellschaft schlagen wir die Brücke und passen die lokalen Aufzeichnungen an den Konzernstandard an. Bei der Übermittlung der Lohn- und Personaldaten an die Zentrale in Deutschland beachten wir die Regeln des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) über die Datenübermittlung ins Ausland; da Deutschland Mitglied der EU ist, wird zugleich die Einhaltung der DSGVO berücksichtigt. So erhält die Zentrale die nach türkischen Vorschriften geführten Aufzeichnungen als eine Berichterstattung, die ihrer Sprache und ihrem Format entspricht und vergleichbar ist. Berichtsperiode, Inhalt und Währung bestimmen wir nach Ihrem Bedarf. Gegenstand dieser Leistung ist die türkische Gesellschaft; Fragen des deutschen Rechts, die auf Seite der Zentrale entstehen, bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.