Ja — über das Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung; die Voraussetzungen und Fristen werden nach Aktenlage beurteilt. In der Gegenrichtung ist auch die Vollstreckung türkischer Entscheidungen in Deutschland möglich; das dortige Verfahren führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Der Weg führt über das MÖHUK, das türkische Gesetz über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Kanunu, Gesetz Nr. 5718, Art. 50 ff.): Eine ausländische Gerichtsentscheidung wird in der Türkei durch eine Vollstreckbarerklärungsklage vor dem türkischen Zivilgericht erster Instanz (asliye mahkemesi) vollstreckbar. Vorausgesetzt wird, dass die Entscheidung rechtskräftig ist und weder gegen den türkischen ordre public noch gegen das Recht auf rechtliches Gehör verstößt; die Gegenseitigkeit mit Deutschland ist praktisch gegeben. Am Ende dieses Verfahrens ist die Entscheidung in der Türkei unmittelbar vollstreckbar.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.