Häufige Fragen

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Liegen die Voraussetzungen vor, beantragen wir die einstweilige Verfügung (ihtiyati tedbir) nach der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) oder den vorsorglichen Arrest (ihtiyati haciz) nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004). Auf diesem Weg versuchen wir, Ihre Forderung oder den Streitgegenstand bereits zu sichern, während das Verfahren vor dem türkischen Gericht noch läuft.

Ja. Das von den Parteien und ihren Anwältinnen und Anwälten unterzeichnete Vergleichsprotokoll der Mediation (arabuluculuk anlaşma belgesi) steht nach dem türkischen Gesetz Nr. 6325 über die Mediation in zivilrechtlichen Streitigkeiten (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu) einem gerichtlichen Urteil gleich (ilam niteliğinde belge) und ist in der Türkei unmittelbar vollstreckbar. Das macht die Mediation weit stärker als eine bloße Vergleichsverhandlung.

Eine Mediation ist in der Regel binnen weniger Wochen abgeschlossen; gemessen an Gerichtsverfahren, die sich über Jahre hinziehen können, ist das sehr schnell. Auch die Kosten liegen deutlich unter denen eines Prozesses vor den türkischen Gerichten. Der Vorteil aus Geschwindigkeit, Vertraulichkeit und Kosten macht die Mediation in Handelsstreitigkeiten attraktiv.

Zwingend ist es nicht, dringend zu empfehlen aber schon. Weil die in der Mediation erzielte Einigung bindend und vollstreckbar ist, wirkt sich die anwaltliche Vertretung in der Mediation — durch eine Person, die Ihre Rechte in der Verhandlung wahrt und die Vereinbarung richtig ausgestaltet — unmittelbar auf das Ergebnis aus.

Die Verfahrensdauer hängt von der Art der Streitigkeit, von der Geschäftsbelastung des Gerichts sowie von den Stufen der Berufung (istinaf) und der Revision (temyiz) ab. Eine feste Dauer lässt sich nicht zusagen; die verfahrensrechtliche Vorbereitung, die den Ablauf vor den türkischen Gerichten beschleunigt, leisten wir jedoch von Anfang an.

Im Insolvenzverfahren (iflas) und im konkordato — dem gerichtlichen Vergleichsverfahren des türkischen Rechts — unterliegen die Rechte der Gläubigerseite besonderen Verfahrensregeln des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004). Wir melden Ihre Forderung fristgerecht an und ergreifen, mit Blick auf Ihren Rang unter den Gläubigern, die Schritte zum Schutz Ihrer Rechte.

In der Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) bringt ein fristgerechter Widerspruch der Schuldnerseite das Verfahren zum Stillstand. Wir betreiben dann die Aufhebung (itirazın iptali) oder die Beseitigung (itirazın kaldırılması) des Widerspruchs, um die Vollstreckung fortsetzen zu können.

Wechselpapiere (kambiyo senetleri) wie Scheck, Eigenwechsel und gezogener Wechsel eröffnen den Zugang zu den besonderen und schnelleren Vollstreckungswegen, die das türkische Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) dafür vorsieht. Welcher Weg für Sie der günstigste ist, beurteilen wir anhand der Urkunde, die Ihnen vorliegt.

Der Schiedsspruch bindet die Parteien und wird in der Sache grundsätzlich nicht noch einmal überprüft. Angreifen lässt er sich nur mit der Aufhebungsklage und nur aus den eng begrenzten Aufhebungsgründen, die das türkische Recht dafür vorsieht — das Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) beziehungsweise die türkische Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100).

Die Vollstreckung mit Titel (ilamlı takip) stützt sich auf eine Gerichtsentscheidung oder auf eine Urkunde, die nach türkischem Recht einem Urteil gleichsteht. Die Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) lässt sich dagegen auch ohne eine solche Urkunde einleiten; ein Widerspruch der Schuldnerseite kann das Verfahren dann allerdings zum Stillstand bringen. Beide Wege richten sich nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004); welcher der geeignete ist, bestimmen wir nach der Art Ihrer Forderung.

Einrichtungen wie das Istanbuler Schiedszentrum (Istanbul Tahkim Merkezi, ISTAC) und die Internationale Handelskammer (ICC) sind Schiedsinstitutionen, die das Schiedsverfahren nach ihren eigenen Verfahrensordnungen administrieren. Die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit gibt dem Verfahren Vorhersehbarkeit und Ordnung; welche Institution zu Ihrem Streit passt, beurteilen wir gemeinsam mit Ihnen.

Berufung (istinaf) und Revision (temyiz) sind die Rechtsmittel, die nach türkischem Recht gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden können. Ob sie eröffnet sind, richtet sich nach der Art der Entscheidung und nach den im Gesetz vorgesehenen Streitwertgrenzen; in diesem Rahmen bewerten wir Ihre Akte.

Ja. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir die Mediationsverfahren in Handelsstreitigkeiten mit ausländischer Beteiligung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Unser Blick richtet sich dabei auf umsetzbare Lösungen, die die grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung bewahren.

Im Schiedsverfahren wird der Streit nicht von den staatlichen Gerichten entschieden, sondern von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die die Parteien selbst bestimmen; in der Türkei richtet sich das nach dem türkischen Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und nach den Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Das Verfahren ist in der Regel vertraulich, beruht auf fachlicher Spezialisierung, und der ergangene Schiedsspruch lässt sich international leichter vollstrecken.

Das Schiedsverfahren setzt einen entsprechenden Willen der Parteien voraus. Zum Ausdruck gebracht wird dieser Wille in aller Regel durch eine in den Vertrag aufgenommene Schiedsklausel oder durch eine gesonderte Schiedsvereinbarung; maßgeblich sind dabei das türkische Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und die Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Dass die Klausel sauber gefasst ist, ist für die Tragfähigkeit des gesamten Verfahrens entscheidend.

Bei einem erheblichen Teil der handelsrechtlichen Forderungs- und Schadensersatzklagen ist die Mediation nach türkischem Recht Prozessvoraussetzung (dava şartı arabuluculuk); vor Klageerhebung muss also bereits eine Mediatorin oder ein Mediator angerufen worden sein. Wir planen das Verfahren als Ganzes und beziehen diese Voraussetzung von Anfang an ein.

Ausländische Schiedssprüche sind in der Türkei vollstreckbar, wenn die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind, die das einschlägige Recht dafür vorsieht — allen voran das New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Diese Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten von Anfang bis Ende.

Ausländische Gerichtsentscheidungen können in der Türkei Wirkung entfalten, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen der Anerkennung (tanıma) und der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind; maßgeblich ist dafür das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718), und darüber entscheidet das zuständige türkische Gericht. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir diese Verfahren auf Türkisch, Deutsch und Englisch.

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