Kurze Antwort
Der Schiedsspruch bindet die Parteien und wird in der Sache grundsätzlich nicht noch einmal überprüft. Angreifen lässt er sich nur mit der Aufhebungsklage und nur aus den eng begrenzten Aufhebungsgründen, die das türkische Recht dafür vorsieht — das Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) beziehungsweise die türkische Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100).
Der Schiedsspruch bindet die Parteien und wird in der Sache grundsätzlich nicht noch einmal überprüft. Angreifen lässt er sich nur mit der Aufhebungsklage und nur aus den eng begrenzten Aufhebungsgründen, die das türkische Recht dafür vorsieht — das Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) beziehungsweise die türkische Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100).
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