Kurze Antwort
Ja. Das von den Parteien und ihren Anwältinnen und Anwälten unterzeichnete Vergleichsprotokoll der Mediation (arabuluculuk anlaşma belgesi) steht nach dem türkischen Gesetz Nr. 6325 über die Mediation in zivilrechtlichen Streitigkeiten (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu) einem gerichtlichen Urteil gleich (ilam niteliğinde belge) und ist in der Türkei unmittelbar vollstreckbar. Das macht die Mediation weit stärker als eine bloße Vergleichsverhandlung.
Ja. Das von den Parteien und ihren Anwältinnen und Anwälten unterzeichnete Vergleichsprotokoll der Mediation (arabuluculuk anlaşma belgesi) steht nach dem türkischen Gesetz Nr. 6325 über die Mediation in zivilrechtlichen Streitigkeiten (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu) einem gerichtlichen Urteil gleich (ilam niteliğinde belge) und ist in der Türkei unmittelbar vollstreckbar. Das macht die Mediation weit stärker als eine bloße Vergleichsverhandlung.
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