Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.
Ja; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) sieht für Vorgänge wie Formwechsel, Spaltung und Kapitalherabsetzung Vorschriften zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger vor. Bei diesen Vorgängen können bestimmte Mitteilungs-, Bekanntmachungs- und Sicherheitsleistungsmechanismen greifen. Bei der Gestaltung des Verfahrens berücksichtigen wir diese Schutzregeln von Anfang an und stellen ihre Einhaltung sicher.
Die Türkei bietet je nach Branche, Region und Größenordnung der Investition verschiedene Anreizmechanismen. Um diese Förderungen in Anspruch zu nehmen, muss die Investition im zutreffenden Umfang dokumentiert werden und müssen die erforderlichen Anträge gestellt werden. Wir bewerten, für welche Anreize Ihre Investition in Betracht kommt, und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.
Wir prüfen das Term Sheet, bereiten das Unternehmen auf die rechtliche Due Diligence vor und verhandeln die Investitionsverträge — Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung, bei türkischen Gesellschaften nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — im Interesse des Start-ups. Ziel ist eine ausgewogene Struktur, die den Zugang zu Kapital eröffnet und zugleich die Kontrolle der Gründerinnen und Gründer sowie den Spielraum für spätere Finanzierungsrunden erhält.
Die bilateralen Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen, die die Türkei mit zahlreichen Staaten geschlossen hat, gewähren Schutz unter anderem vor Enteignung, sichern die Gleichbehandlung und eröffnen den Weg in die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Wir gestalten Ihre Investitionsstruktur so, dass sie diese Garantien bestmöglich nutzt.
Je nach Region, Branche und Größe der Investition kommen Anreize in Betracht wie die Befreiung von Zoll und türkischer Umsatzsteuer (KDV), Steuerermäßigungen, Zuschüsse zu den Beiträgen der türkischen Sozialversicherung (SGK) und Zinszuschüsse. Wir führen das Verfahren zum Investitionsanreizzertifikat (yatırım Förderung belgesi) und gestalten die Struktur, die Ihrem Projekt den größten Nutzen bringt.
Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.
Das Modell YEKA (Yenilenebilir Enerji Quelle Alanları, ausgewiesene Flächen für erneuerbare Energien) richtet sich an großmaßstäbliche Projekte auf staatlich bereitgestellten Flächen, die im Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Die lizenzfreie Erzeugung eignet sich dagegen für kleinere, auf den Eigenverbrauch ausgerichtete Projekte. Gemeinsam prüfen wir, welches Modell zu Ihrem Investitionsziel passt.
Zu jedem Vertrag erfassen wir die kritischen Termine und richten Erinnerungen ein, die rechtzeitig vor anstehenden Verlängerungen, vor fälligen Kündigungserklärungen und vor dem Ablauf der Laufzeit ausgelöst werden. So sinken die Risiken aus ungewollten automatischen Verlängerungen und aus versäumten Kündigungsfristen.
Viele Verträge verlängern sich mit Ablauf ihrer Laufzeit automatisch, und manche laufen ungewollt weiter, weil eine bestimmte Kündigungsfrist unbemerkt verstrichen ist. Die systematische Nachverfolgung von Verlängerungs-, Laufzeit- und Kündigungsterminen bewahrt Sie vor Verpflichtungen, die Sie längst nicht mehr benötigen, und vor Gelegenheiten, die ungenutzt vorübergehen. Damit gehört sie zu den am häufigsten vernachlässigten und zugleich wertvollsten Bestandteilen des Vertragsmanagements.
Ja. Projekte der erneuerbaren Energien können Förderungen wie Abnahmegarantiemechanismen, Investitionsanreize und einen Vorrang beim Netzanschluss in Anspruch nehmen. Wir bewerten die verfügbaren Fördermechanismen anhand der Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts und führen die Antragsverfahren.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.
Im CMR- und Transportrecht sind die Fristen kurz: Bei äußerlich erkennbaren Schäden ist der Vorbehalt (rezerv) gegenüber dem Frachtführer bereits im Zeitpunkt der Ablieferung zu erklären, bei verdeckten Schäden innerhalb einer kurzen Frist danach. Auch die Verjährung für die Klage ist in aller Regel kurz bemessen. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es entscheidend, sofort nach Entdeckung des Schadens rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ja. Die Handelsbeziehungen zwischen der Türkei und der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind unser Kerngebiet. Mit unseren Büros in Istanbul, Berlin und Kyrenia begleiten wir Ihre grenzüberschreitenden Vorhaben mehrsprachig — auf Türkisch, Deutsch und Englisch — und arbeiten mit Blick auf beide Rechtskulturen. Die Zuständigkeiten sind dabei klar verteilt: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) registriert (§ 206 BRAO) und berät in Deutschland, auf Deutsch, zum türkischen Recht.
Ausländische Gerichtsentscheidungen können in der Türkei Wirkung entfalten, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen der Anerkennung (tanıma) und der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind; maßgeblich ist dafür das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718), und darüber entscheidet das zuständige türkische Gericht. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir diese Verfahren auf Türkisch, Deutsch und Englisch.
Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.
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Unser Team beantwortet Ihre Frage gern. Schreiben Sie uns — in der Regel melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück.
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