Kurze Antwort
Ja; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) sieht für Vorgänge wie Formwechsel, Spaltung und Kapitalherabsetzung Vorschriften zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger vor. Bei diesen Vorgängen können bestimmte Mitteilungs-, Bekanntmachungs- und Sicherheitsleistungsmechanismen greifen. Bei der Gestaltung des Verfahrens berücksichtigen wir diese Schutzregeln von Anfang an und stellen ihre Einhaltung sicher.
Ja; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) sieht für Vorgänge wie Formwechsel, Spaltung und Kapitalherabsetzung Vorschriften zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger vor. Bei diesen Vorgängen können bestimmte Mitteilungs-, Bekanntmachungs- und Sicherheitsleistungsmechanismen greifen. Bei der Gestaltung des Verfahrens berücksichtigen wir diese Schutzregeln von Anfang an und stellen ihre Einhaltung sicher.
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