Häufige Fragen

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Die Dauer hängt von der Größe der Zielgesellschaft, vom Volumen der Unterlagen und vom Umfang der Prüfung ab. Während eine fokussierte Prüfung in wenigen Wochen abgeschlossen werden kann, dauern breit angelegte Transaktionen länger. Ein geordneter und vollständiger Datenraum beschleunigt den Ablauf spürbar.

Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).

Eine Holdingstruktur erleichtert es, mehrere Gesellschaften unter einem Dach zu führen, die Beteiligungsverhältnisse zu ordnen und Risiken zwischen den Gesellschaften zu trennen. Auch die Entscheidungs- und die Finanzierungsprozesse auf Konzernebene kann sie vereinfachen. Da jede Gestaltung jedoch ihre eigenen Folgen hat – gesellschaftsrechtlich nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK), steuerlich nach dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520) –, muss der Aufbau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden.

Der Umfang wird von der jeweiligen Transaktion geprägt, umfasst aber typischerweise Gründung und Anteilsstruktur der Gesellschaft, die Verträge, laufende und drohende Rechtsstreitigkeiten, die Rechte des geistigen Eigentums sowie die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Bei Bedarf kommen das türkische Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz Nr. 4857), der Datenschutz nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und behördliche Genehmigungen hinzu. Welche Bereiche Vorrang haben, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach der Art der Transaktion fest.

Nein; die Due Diligence soll die Transaktion nicht verhindern, sondern der jeweiligen Partei eine informierte Entscheidung ermöglichen. Viele der festgestellten Risiken lassen sich über eine Kaufpreisanpassung, ergänzende Zusicherungen oder Vollzugsbedingungen steuern. Der Bericht trägt dazu bei, dass die Transaktion eine sicherere und ausgewogenere Struktur erhält.

Der Red-Flag-Bericht ist ein Dokument, das die in der Prüfung festgestellten kritischen Risiken zusammengefasst und nach Priorität geordnet darstellt. Sein Zweck ist es, dem Transaktionsteam die wichtigsten Probleme rasch vor Augen zu führen und ihm eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Umstände, die geeignet sind, die Transaktion zu Fall zu bringen, und Risiken, die sich in der Verhandlung steuern lassen, werden getrennt ausgewiesen.

Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.

Eine Kapitalerhöhung durchläuft bestimmte Stufen: den Beschluss der Generalversammlung (genel kurul), die Änderung der Satzung (ana sözleşme) und die Eintragung im türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili). Durchgeführt werden kann sie auf verschiedenen Wegen, etwa durch die Einlage von Barkapital oder durch die Umwandlung interner Mittel in Kapital. Wir bereiten jeden Schritt des Verfahrens vor und stellen sicher, dass Beschlüsse und Eintragung den Vorgaben des türkischen Handelsgesetzbuchs (Gesetz Nr. 6102, TTK) entsprechen.

Eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung nach türkischem Recht wird bei Bedarfslagen wie Wachstum, einer neuen Investition, der Vereinfachung der Konzernstruktur, dem Generationswechsel oder der Trennung von Risiken aktuell. Wertvoll ist sie überall dort, wo die bestehende Struktur den heutigen Zielen des Unternehmens nicht mehr gerecht wird. Je nach Art des Bedarfs bestimmen wir den passenden Ansatz gemeinsam mit Ihnen.

Bei Transaktionen zwischen der Türkei und dem DACH-Raum verfolgen wir einen integrierten Ansatz, der das türkische Recht und die jeweils berührte ausländische Rechtsordnung zusammen in den Blick nimmt: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Unsere Büros in Istanbul, Berlin und Kyrenia und unser mehrsprachiges Team sorgen dafür, dass die Beteiligten dieselbe Sprache sprechen. So werden das anwendbare Recht, das zuständige Gericht und die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit von Anfang an geklärt.

Beim Formwechsel (tür değişikliği) wandelt sich die Gesellschaft unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine andere Gesellschaftsform um, etwa von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket) in die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket). Bei der Spaltung (bölünme) hingegen werden das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ganz oder teilweise auf andere Gesellschaften übertragen. Beide Vorgänge sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt und dienen unterschiedlichen Zwecken.

Die passende Struktur richtet sich nach dem Volumen der Investition, dem Tätigkeitsfeld und den Zielen der investierenden Seite. Eine eigenständige Kapitalgesellschaft türkischen Rechts, eine Zweigniederlassung (şube) oder ein allein der Repräsentanz dienendes Verbindungsbüro (irtibat bürosu) beantworten jeweils unterschiedliche Bedürfnisse. Wir bewerten die rechtlichen und die steuerlichen Folgen jeder Option und legen das für Sie passende Modell gemeinsam mit Ihnen fest.

Der Datenraum ist eine überwiegend digitale Umgebung, in der die Unterlagen der Zielgesellschaft geordnet zur Prüfung bereitgestellt werden. Die anhand der Anforderungsliste zusammengetragenen Dokumente werden dort zugänglich gemacht und unter Wahrung der Vertraulichkeit ausgewertet. Ein sorgfältig aufgesetzter Datenraum beschleunigt die Prüfung und sichert zugleich die Nachvollziehbarkeit der Feststellungen.

Das türkische Recht der ausländischen Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875) lässt den Transfer von Gewinnen, Dividenden und Veräußerungserlösen ins Ausland im Grundsatz zu. Abgewickelt werden diese Transfers im Einklang mit den einschlägigen türkischen Banken- und Steuervorschriften. Bereits beim Aufbau der Investitionsstruktur planen wir diese Ausstiegs- und Transferwege von Anfang an mit.

Ja; das türkische Recht stellt ausländische Investorinnen und Investoren im Grundsatz den inländischen gleich und lässt die Gründung von Gesellschaften durch sie zu; maßgeblich ist das türkische Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875). Eine Gesellschaft mit ausländischem Kapital kann in denselben Verfahren gegründet werden wie eine Gesellschaft in inländischer Hand. Nur in bestimmten regulierten Branchen können besondere Genehmigungen oder Beschränkungen greifen.

Ja; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) sieht für Vorgänge wie Formwechsel, Spaltung und Kapitalherabsetzung Vorschriften zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger vor. Bei diesen Vorgängen können bestimmte Mitteilungs-, Bekanntmachungs- und Sicherheitsleistungsmechanismen greifen. Bei der Gestaltung des Verfahrens berücksichtigen wir diese Schutzregeln von Anfang an und stellen ihre Einhaltung sicher.

Die Türkei bietet je nach Branche, Region und Größenordnung der Investition verschiedene Anreizmechanismen. Um diese Förderungen in Anspruch zu nehmen, muss die Investition im zutreffenden Umfang dokumentiert werden und müssen die erforderlichen Anträge gestellt werden. Wir bewerten, für welche Anreize Ihre Investition in Betracht kommt, und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

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