Kurze Antwort
Eine Holdingstruktur erleichtert es, mehrere Gesellschaften unter einem Dach zu führen, die Beteiligungsverhältnisse zu ordnen und Risiken zwischen den Gesellschaften zu trennen. Auch die Entscheidungs- und die Finanzierungsprozesse auf Konzernebene kann sie vereinfachen. Da jede Gestaltung jedoch ihre eigenen Folgen hat – gesellschaftsrechtlich nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK), steuerlich nach dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520) –, muss der Aufbau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden.
Eine Holdingstruktur erleichtert es, mehrere Gesellschaften unter einem Dach zu führen, die Beteiligungsverhältnisse zu ordnen und Risiken zwischen den Gesellschaften zu trennen. Auch die Entscheidungs- und die Finanzierungsprozesse auf Konzernebene kann sie vereinfachen. Da jede Gestaltung jedoch ihre eigenen Folgen hat – gesellschaftsrechtlich nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK), steuerlich nach dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520) –, muss der Aufbau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden.
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