Recht, das für Vereine und Stiftungen das institutionelle Vertrauen schützt.
Gründung, Governance, Spenden, Compliance, Beschäftigung, Daten und Prüfungen für Zivilgesellschaft, Vereine und Stiftungen. Die Governance-Regeln der türkischen Vorschriften für Vereine (Gesetz Nr. 5253) und Stiftungen (Gesetz Nr. 5737), die Genehmigungen für Spendensammlungen, die Meldung von Mitteln aus dem Ausland und die staatlichen Prüfungen verlangen eine lückenlose Compliance-Verfolgung.
Der anwendbare rechtliche Rahmen für Vereine und Stiftungen
Vereine und Stiftungen arbeiten in einem eigenen Governance-Rahmen aus Zweck, Mittelherkunft, Spenden, Leitung, Mitgliedschaft sowie den Beziehungen zu Beschäftigten und Ehrenamtlichen. Institutionelles Vertrauen setzt einen transparenten und praktikablen rechtlichen Unterbau voraus.
Zivilgesellschaftliche Organisationen beraten wir zu Gründung, Satzung und Stiftungsurkunde, Mitgliederversammlung, Vorstandsbeschlüssen, Spendenprozessen, Steuerbefreiung, dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698), Arbeitsrecht und behördlichen Prüfungen.

Unsere Leistungen in dieser Branche
Beratung, die auf den Vertrags-, Investitions-, Compliance- und Streitbedarf von Vereinen und Stiftungen zugeschnitten ist.
Vertrags- und Beschaffungsstruktur
Für Vereine und Stiftungen gestalten wir die Verträge mit Zuwendungsgebern, Lieferanten, Vertriebspartnern, Auftragnehmern und Dienstleistern so, dass die Risikoverteilung klar erkennbar ist.
Mehr erfahren →Investitionen und Beteiligungen
Bei Gründung, gemeinsamen Vorhaben, Übernahmen, Mittelanlage und Markteintritt unterstützen wir bei der rechtlichen Strukturierung und bei der Due Diligence.
Mehr erfahren →Regulierung und Compliance
Branchenspezifische Rechtsvorschriften, das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) und die DSGVO, Kartellrecht, ESG, Lieferkette und interne Richtlinien behandeln wir stets mit Blick auf die operative Umsetzbarkeit.
Mehr erfahren →Personal und Betrieb
Die Beziehungen zu Beschäftigten, Führungskräften, Zweigstellen, Vertretungen, Repräsentanten und Betriebsteams regeln wir vertraglich, arbeitsrechtlich und über die internen Abläufe.
Mehr erfahren →Daten, IP und Technologie
Geistiges Eigentum, Software, Daten, Vertraulichkeit, Lizenzen und den Einkauf von Technologie strukturieren wir entlang des Leistungs- und Programmmodells der Organisation.
Mehr erfahren →Streitbeilegung und Schiedsverfahren
Bei Handelsstreitigkeiten, Forderungseinzug, Mängeln, Lieferausfällen, Vertragsverletzungen und grenzüberschreitenden Verfahren entwickeln wir die Strategie und übernehmen die Vertretung vor türkischen Gerichten und in Schiedsverfahren.
Mehr erfahren →Ein grenzüberschreitendes Team, das die Sprache der Branche spricht
In Mandaten für Vereine und Stiftungen betrachten wir die rechtliche Bewertung immer zusammen mit dem satzungsmäßigen Ziel, dem operativen Zeitrahmen und der grenzüberschreitenden Umsetzbarkeit. Ziel ist nicht, Risiken bloß zu benennen, sondern einen steuerbaren Arbeitsplan aufzustellen.
- Ein Ansatz, der für Vereine und Stiftungen Vertrag, Compliance und Streitigkeit zusammen liest
- Lokale Teams in Berlin und Istanbul, Arbeitssprachen Türkisch, Deutsch und Englisch
- Integrierte Mandatsführung über Rechtsgebiete, Regionale Desks und Branchenteams hinweg
- Frühzeitige Risikoerkennung bei Mittel-, Beschaffungs- und Betriebsentscheidungen
- Eine Ansprechperson – internationales Netzwerk und Kenntnis der lokalen Praxis

Zugehörige Rechtsgebiete
Vereine & Stiftungen — unsere am häufigsten nachgefragten Fachgebiete.
Zugehörige Schwerpunkte
Vereine & Stiftungen — unsere interdisziplinären Schwerpunkte in dieser Branche.
Steuern, Investitionsanreize und staatliche Förderungen
Unterstützung bei Steuerplanung, Investitionsanreizen, staatlichen Förderungen, dem Anreizzertifikat, der Compliance im Rechnungswesen und der rechtlichen wie steuerlichen Optimierung der Investitionsstruktur nach türkischem Recht.
11Arbeitsrecht
Strategische Beratung zu Arbeitsverhältnissen, Verträgen für Führungskräfte, Restrukturierung, Kündigung, kollektiven Verfahren, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Beschäftigtendaten.
Team in dieser Branche
Vereine & Stiftungen — lernen Sie unser erfahrenes, mehrsprachiges Team für diese Branche und den grenzüberschreitenden Handel kennen.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →Zugehörige Publikationen
Vereine & Stiftungen — aktuelle Einschätzungen und Leitfäden.
Vertragsgestaltung, Mittelverwendung, türkisches Vereins- und Stiftungsrecht, Regulierung, das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) und die DSGVO, Arbeitsrecht, Lieferkette, Forderungseinzug, Verfahren vor türkischen Gerichten und Schiedsverfahren behandeln wir gemeinsam und ausgerichtet an den operativen Bedürfnissen der Organisation.
Nein. Je nach Bedarf des Mandats koordinieren wir das türkische Recht mit der deutschen und mit weiteren ausländischen Rechtsordnungen; in Verhandlungen mit ausländischen Parteien arbeiten wir auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Zuerst prüfen wir die bestehenden Verträge, die Arbeitsabläufe, die Beschaffungs- und Spendenwege, die Datenverarbeitungsprozesse und die regulatorischen Pflichten. Daraus entwickeln wir eine priorisierte Risikokarte und einen umsetzbaren Maßnahmenplan.
Ja. Nach Prüfung des Vertrags und der Beweislage planen wir die Optionen – Verhandlung, Mahnung, Klage vor türkischen Gerichten, Zwangsvollstreckung nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu), Schiedsverfahren oder die Koordination mit dem Ausland – entlang der Ziele der Organisation.
Die Beteiligten, die Satzung oder Stiftungsurkunde und die Verträge, eine Zusammenfassung des Vorgangs oder der Streitigkeit, ein Zeitstrahl, die betroffene Rechtsordnung oder das betroffene Land und – soweit vorhanden – der bisherige Schriftwechsel genügen für eine erste Einschätzung.
Der grenzüberschreitende Rechtspartner für Ihre Arbeit als Verein oder Stiftung.
Mit unserer grenzüberschreitenden Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite – zugeschnitten auf Ihre Branche.


