Zu den Schritten, die die Regierung im Rahmen ihres Vorgehens gegen FETÖ unternommen hat, gehörte auch die Entscheidung, Anträge auf Aufschub der Insolvenz für die Dauer des Ausnahmezustands (OHAL) abzulehnen. Doç. Dr. Mehmet Köksal, Avukat (türkischer Rechtsanwalt) und Hochschullehrer an der Yakın Doğu Üniversitesi, war zu Gast in der Sendung „Burası Türkiye“ und erklärte, über den Aufschub der Insolvenz müssten die türkischen Gerichte entscheiden; ein solches Verbot sei nicht erforderlich.
Mit dieser Entscheidung, so Köksal, sei einem in Schwierigkeiten geratenen, tatsächlich aber sanierungsfähigen Unternehmen durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft (Kanun Hükmünde Kararname, KHK) im Handelsrecht das Recht auf Aufschub der Insolvenz genommen worden — obwohl der Ministerrat Verordnungen mit Gesetzeskraft nur in Angelegenheiten erlassen dürfe, die der Ausnahmezustand erfordere.
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- Der Beitrag berührt die Agenda der Unternehmen in den Bereichen Investition, Marktzugang und grenzüberschreitendes Wachstum.
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