Häufige Fragen

Klare Antworten auf Ihre Fragen.

Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet unmittelbar zwar nur große deutsche Unternehmen, doch geben diese ihre Pflichten vertraglich an ihre Lieferanten weiter — und damit auch an Zulieferunternehmen in der Türkei. Wenn Sie ein deutsches Kundenunternehmen beliefern, treffen Sie auf Verhaltenskodizes, auf Auditanforderungen und auf Berichtspflichten. Compliance ist deshalb nicht bloß eine Formalie, sondern die Bedingung dafür, dass diese Geschäftsbeziehung fortgeführt wird.

Eine Anmeldung, die ohne Beanstandung verläuft, führt in der Regel innerhalb weniger Monate zur Eintragung. Die Eintragung gewährt nach dem türkischen Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ab dem Anmeldetag zehn Jahre Schutz und lässt sich unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängern. Mit einer Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung senken wir das Widerspruchsrisiko auf ein Mindestmaß.

Zunächst stellen wir die Verletzung mit ihren Beweisen fest und versenden eine förmliche Aufforderung (ihtarname). Erforderlichenfalls erheben wir vor türkischen Gerichten Klage auf Unterlassung der Verletzung, auf Beschlagnahme der nachgeahmten Waren und auf Schadensersatz; zugleich setzen wir die zollrechtlichen Maßnahmen in Gang, die die Einfuhr nachgeahmter Waren unterbinden. Geschwindigkeit ist in diesem Verfahren entscheidend.

Eine nicht eingetragene Marke genießt nur einen begrenzten und schwer nachweisbaren Schutz. Lässt eine andere Person dieselbe Marke vor Ihnen eintragen, kann Ihnen sogar die Nutzung Ihrer eigenen Marke untersagt werden. Die Eintragung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) nach dem Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ist der grundlegendste und wirtschaftlichste Schritt, um das ausschließliche Recht an Ihrer Marke abzusichern.

Bei Verzug können die Vertragsstrafe und Schadensersatz verlangt werden; bei mangelhafter Leistung kommen die Beseitigung der Mängel, die Minderung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Der Umfang Ihrer Rechte hängt von den Vertragsklauseln und von den Beweisen ab. Wir führen das Verfahren ergebnisorientiert — einschließlich der Beweissicherung (delil tespiti) und der Klage vor türkischen Gerichten.

Frachtforderungen (navlun) lassen sich wirksam beitreiben, weil der Vertrag und die Transportdokumente ein starkes Beweismittel bilden — über das Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Nr. 2004) und, wo nötig, über die Klage vor türkischen Gerichten. Wir bewerten Ihre Unterlagen und verfolgen Ihre Forderung auf dem Weg, der am schnellsten zum Ergebnis führt.

Der erste Schritt ist, den Ist-Zustand mit einer ESG-Gap-Analyse zu bewerten und die Prioritäten festzulegen. Anschließend werden die Strukturen für Richtlinien, Unternehmensführung und Berichterstattung schrittweise aufgebaut. Gemeinsam erarbeiten wir einen umsetzbaren Fahrplan, der zur Größenordnung und zur Branche Ihres Unternehmens passt.

Gegen den ablehnenden Bescheid stehen innerhalb der gesetzlichen Fristen der Widerspruch bei der Behörde und die Klage vor dem türkischen Verwaltungsgericht offen; Grundlage ist das türkische Ausländerrecht (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, Gesetz Nr. 6458). Entscheidend sind die zutreffende Analyse der Ablehnungsgründe und die Behebung der beanstandeten Mängel. Wir greifen zügig ein, halten die Lücke in Ihrem Status so klein wie möglich und sichern Ihre Rechtsposition.

Die Gesellschaftervereinbarung (pay sahipleri sözleşmesi) verhindert Konflikte zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, indem sie die kritischen Punkte im Voraus regelt: Gewinnverteilung, Beschlussmehrheiten, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Ausstieg (Exit) und Streitbeilegung. Sie tritt in einer Gesellschaft türkischen Rechts neben die Satzung, deren Gestaltungsspielraum das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) eng zieht, und nimmt genau die Abreden auf, die im Verhältnis der Beteiligten wirklich tragen. Eine gut gestaltete Vereinbarung ist die wertvollste Versicherung, die eine Partnerschaft haben kann.

Ausschlüsse bestimmen, welche Fälle außerhalb der Deckung liegen; die Versicherung muss sie jedoch klar und in der vorgeschriebenen Form in den Vertrag aufgenommen haben. Unklare oder formwidrig einbezogene Ausschlüsse dürfen nicht zulasten der versicherten Person ausgelegt werden. Wir prüfen Ihre Police unter diesem Blickwinkel und verteidigen die Auslegung, die Ihr Recht wahrt.

Bei einem Verstoß kann gegen das Unternehmen nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) ein Bußgeld bis zu einem bestimmten Prozentsatz seines Vorjahresumsatzes verhängt werden; die betroffenen Vereinbarungen gelten als unwirksam. Darüber hinaus können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Deshalb ist vorbeugende Compliance immer wirtschaftlicher als die Verteidigung im Verfahren.

Eine Nachprüfung vor Ort durch den türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) erfolgt ohne Vorankündigung und kann, wenn sie nicht richtig gesteuert wird, zu schweren Bußgeldern führen. Entscheidend ist, die Nachprüfung nicht zu behindern und zugleich Ihre Rechte zu wahren. Für Unternehmen erstellen wir vorab ein „Dawn-Raid-Protokoll“ und leisten im Moment der Nachprüfung rechtlichen Beistand.

Nein. Die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu) ist nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) erforderlich, wenn die Umsätze der beteiligten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten und zugleich ein Kontrollwechsel vorliegt. Ob Ihre Transaktion anmeldepflichtig ist, prüfen wir in einem frühen Stadium; wo es erforderlich ist, führen wir das Anmeldeverfahren vor der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu).

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (rekabet yasağı) ist nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) wirksam, wenn es sich in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht in angemessenen Grenzen hält und die Arbeitgeberseite ein schutzwürdiges Interesse hat. Übermäßig weit gefasste Verbote können als unwirksam angesehen oder von einem türkischen Gericht auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden. Wir gestalten ein Wettbewerbsverbot, das durchsetzbar und verteidigungsfähig ist.

Ja. Unabhängig von der Gefahrenklasse ist die Gefährdungsbeurteilung (risk değerlendirmesi) für jeden Betrieb eine gesetzliche Pflicht nach dem türkischen Gesetz Nr. 6331 und die Grundlage der Arbeitsschutz-Compliance. Eine unvollständige oder nicht aktualisierte Gefährdungsbeurteilung begründet zugleich das Risiko eines Bußgelds und das Risiko einer schweren Haftung im Fall eines Unfalls.

Das Risiko der Verkaufsseite wird über Garantien und Gewährleistungen (Representations and Warranties), Haftungsbegrenzungen, Sicherungsmechanismen wie Treuhandkonten (Escrow) und Kaufpreisanpassungsklauseln gesteuert. Wir gestalten den Anteilskaufvertrag – der bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts vor dem Hintergrund des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) zu lesen ist – in einer Balance, die Sie gegen Ansprüche nach dem Vollzug schützt.

Ob die Ablehnungsgründe vor der Police und vor dem türkischen Versicherungsrecht Bestand haben, ist sorgfältig zu prüfen; die meisten Ablehnungen beruhen auf einer fehlerhaften Auslegung des Deckungsumfangs oder der Obliegenheiten. Ist die Ablehnung unberechtigt, verfolgen wir Ihren Entschädigungsanspruch mit Nachdruck — vor der türkischen Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu) oder im Wege der Klage vor türkischen Gerichten.

Die türkische Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu) führt in der Regel schneller zum Ergebnis als das Gericht und ist ein wirksamer Weg in Versicherungsstreitigkeiten. Jede Akte hat jedoch ihren eigenen Charakter. Wir bewerten Ihre Streitigkeit und leiten das Verfahren auf dem Weg ein, der nach Höhe und Art des Anspruchs am vorteilhaftesten ist.

Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.

Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, ist ein Beschwerdeverfahren verpflichtend; auch von Lieferanten kann erwartet werden, dass sie zu einem zugänglichen Meldekanal beitragen. Wir gestalten das Verfahren so, dass es rechtskonform ist, die Vertraulichkeit wahrt und im Betrieb tatsächlich funktioniert.

Eine eigenständige juristische Person – die Gesellschaft – begrenzt die Haftung und erleichtert die Nutzung von Anreizen, während die Zweigniederlassung eine an die Muttergesellschaft gebundene Struktur bietet. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) wiederum eignet sich für die Marktbeobachtung ohne eigene Geschäftstätigkeit. Gemeinsam wählen wir die Struktur, die zu Ihrem Ziel am besten passt.

Gegen unwahre oder unlautere Inhalte, die den geschäftlichen Ruf angreifen, kommen die Sperrung des Zugangs und die Entfernung des Inhalts nach dem türkischen Gesetz Nr. 5651, Schadensersatzansprüche und, wo erforderlich, die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) zum Einsatz. In einer Reputationskrise des Unternehmens planen wir die rechtlichen und die kommunikativen Schritte aufeinander abgestimmt.

Ja. Nahezu jedes Unternehmen, das Daten von Beschäftigten, Kundschaft oder Lieferanten verarbeitet, unterliegt in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher (veri sorumlusu) den Pflichten des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698). Verpflichtend sind der Informationstext für die betroffenen Personen, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sowie, wo erforderlich, die Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen. Ein Verstoß zieht empfindliche Bußgelder nach sich.

Die Einhaltung entsteht dadurch, dass Ihre Vertriebsvereinbarungen, Ihre Preispolitik und Ihre Kontakte zu Wettbewerbern regelmäßig überprüft werden – gemessen am türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) und an den Bekanntmachungen des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu). Mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Compliance-Programm und mit Schulungen für die Beschäftigten erkennen wir Risiken frühzeitig und verhindern Verstöße, bevor sie entstehen.

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