Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, zum Honorar, zum Erstgespräch, zum Deutschland-Desk, zu Karriere, Datensicherheit und unseren Fachgebieten.
Die Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland, Österreich und der Schweiz sollen verhindern, dass dieselben Einkünfte in zwei Staaten zugleich besteuert werden. Welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, richtet sich nach der Einkunftsart und nach den Bestimmungen des jeweiligen Abkommens. Bei Ihren grenzüberschreitenden Vorgängen sorgen wir dafür, dass diese Bestimmungen zutreffend angewendet werden.
Verstöße gegen das Einberufungsverfahren, gegen die Tagesordnung, gegen die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit oder gegen das Gesetz können dazu führen, dass die gefassten Beschlüsse mit einer Klage auf Nichtigerklärung (iptal davası) nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) vor türkischen Gerichten angefochten werden. Ein solches Anfechtungsrisiko kostet Zeit und Ansehen zugleich. Indem wir das Verfahren von Anfang an rechtskonform aufsetzen, halten wir dieses Risiko so klein wie möglich.
Sind die Unterlagen vollständig vorbereitet und die erforderlichen Beglaubigungen erteilt, lässt sich die Eintragung in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) in aller Regel binnen kurzer Zeit abschließen. Wo ausländische Urkunden beglaubigt, mit einer Apostille versehen und übersetzt werden müssen, kann sich die Dauer verschieben. Indem wir den Ablauf von Anfang an planen, halten wir Verzögerungen so gering wie möglich.
Mit der Gründung beginnen die Beglaubigung der gesetzlichen Bücher, die Vorgänge beim türkischen Finanzamt (vergi dairesi) und bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), die Einrichtung der Buchführung nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) sowie die periodischen Erklärungspflichten. Mit unseren Leistungen im Bereich Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) koordinieren wir Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuerliche Compliance und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft vom ersten Tag an im Einklang mit den türkischen Vorschriften arbeitet.
Beim Wechsel übernehmen wir die vorhandenen gesetzlichen Bücher, die Eröffnungswerte und die Personaldaten anhand einer strukturierten Checkliste. Indem wir die Übergangsphase planen, verhindern wir Datenverluste und Unterbrechungen. So läuft Ihr Betrieb schon ab dem ersten Monat in geordneter Form weiter.
Änderungen im türkischen Steuerrecht, im Recht der türkischen Sozialversicherung (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) und im türkischen Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz Nr. 4857) verfolgen wir fortlaufend und bewerten vorab, wie sie sich auf Ihre Abläufe auswirken. Die erforderlichen Anpassungen setzen wir rechtzeitig um und wenden so das Risiko der Nichtkonformität ab. Auf diese Weise bleibt Ihr Unternehmen den sich ändernden Regeln dauerhaft konform.
Buchhaltung und Lohnabrechnung (Payroll) sind mit den Pflichten aus dem türkischen Steuerrecht, aus den Vorschriften der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) und aus dem türkischen Arbeitsgesetz Nr. 4857 eng verflochten. Beide Abläufe aus einer Hand zu führen, erhöht die Konsistenz der Daten und senkt das Risiko von Abstimmungsdifferenzen. Unter dem Dach von Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) stimmen wir sie zusätzlich mit der steuerlichen Compliance ab und sichern so einen einheitlichen Betriebsablauf.
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) muss die ordentliche Generalversammlung (olağan genel kurul) bei der Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Ende jedes Geschäftsjahres zusammentreten. Erörtert werden dort Gegenstände wie die Finanzberichte (finansal tablolar), der Jahresbericht (faaliyet raporu) und die Gewinnverteilung (kâr dağıtımı). Indem wir den Terminplan von vornherein aufstellen, wenden wir die Haftungsrisiken ab, die aus einer Fristüberschreitung entstehen.
Die außerordentliche Generalversammlung (olağanüstü genel kurul) tritt zusammen, wenn dringende oder außerhalb des Turnus liegende Beschlüsse nötig werden — etwa eine Änderung der Satzung (ana sözleşme), eine Kapitalerhöhung oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung. Einberufung, Tagesordnung und die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit (nisap) sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) mit derselben Sorgfalt zu erfüllen wie bei der ordentlichen Generalversammlung. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu sichern, steuern wir sämtliche Verfahrensschritte.
Die Meldungen über Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses sowie die monatlichen Prämien- und Beschäftigungsnachweise (aylık prim ve hizmet belgesi) sind innerhalb der gesetzlichen Fristen abzugeben, die das türkische Gesetz Nr. 5510 über die Sozialversicherung und die dazu ergangenen Vorschriften vorsehen. Eine Fristüberschreitung begründet das Risiko eines Bußgelds der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK). Indem wir den Meldekalender eng verfolgen, sorgen wir dafür, dass die Pflichten fristgerecht erfüllt werden.
Die Zweigniederlassung (şube) ist eine Struktur, die im Namen der Muttergesellschaft geschäftlich tätig werden und Erträge erzielen kann; sie wird in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) darf in der Türkei dagegen keine unmittelbaren gewerblichen Erträge erwirtschaften; es wird in der Regel zum Zweck der Marktbeobachtung, der Repräsentanz und der Koordination errichtet und ist nach dem türkischen Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen genehmigungspflichtig. Welche der beiden Formen zu Ihren Zielen passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Wer die Gesellschaft in welchem Umfang und mit welcher Zeichnungsform vertritt, legt das Leitungsorgan durch Beschluss fest; nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) wird diese Befugnis in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Unterschriftszirkular (imza sirküleri) weist sie nach. Weil eine verspätete Eintragung von Änderungen der Befugnis die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften berühren kann, verfolgen wir den Eintragungsvorgang sorgfältig.
Im Prüfungsverfahren kommt es entscheidend darauf an, dass die Unterlagen vollständig und widerspruchsfrei aufbereitet sind und dass das Verfahren nach der türkischen Abgabenordnung (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) ordnungsgemäß geführt wird. Eine tragfähige Strategie in einem frühen Stadium kann den Umfang möglicher Streitigkeiten eingrenzen. Von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Vertretung gegenüber der türkischen Finanzverwaltung und vor den türkischen Steuergerichten stehen wir Ihnen über das gesamte Verfahren hinweg zur Seite.
Die Steuer-Compliance ist ein fortlaufender Prozess; sie ist darauf gerichtet, die Pflichten nach türkischem Steuerrecht rechtzeitig und in zutreffender Form zu erfüllen. Die Steuerplanung dagegen zielt darauf, im Rahmen der Rechtsvorschriften die günstigste Struktur zu errichten. Wir koordinieren beide Ebenen in einem Zug mit den Abläufen des Rechnungswesens und mit den rechtlichen Abläufen.
Ja. Die Steuer-Compliance lässt sich im Rahmen der kurumsal sekreterya (Corporate Secretarial) gemeinsam mit unseren Leistungen für Buchhaltung und Lohnabrechnung führen. Diese Einheit erhöht die Konsistenz der Daten und erleichtert die Erklärungsverfahren gegenüber der türkischen Finanzverwaltung. Die Koordination aus einer Hand schafft zugleich Rechtskonformität und Vorhersehbarkeit.
Das türkische Recht räumt ausländischen Investorinnen und Investoren weitgehend dieselben Bedingungen ein wie inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) lässt sich eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) mit ausländischer Beteiligung gründen; alternativ kommen eine Zweigniederlassung (şube) oder ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) in Betracht. Die Beglaubigung der Unterlagen, die Apostille und die Vollmachten steuern wir mehrsprachig.
Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.
Ja. Wir erstellen periodische Berichte in dem Format, das die Konzernzentrale oder die Gesellschafterseite in der DACH-Region benötigt — mehrsprachig und über die Perioden hinweg vergleichbar. So werden die Anforderungen der türkischen Vorschriften und die Berichtserwartungen der Zentrale in ein und derselben Ordnung erfüllt.
Bei grenzüberschreitenden Vorgängen sind die Verrechnungspreise, die Quellensteuer und die Auslegung der Abkommensbestimmungen die wichtigsten Risikofelder; den Rahmen setzt dabei das türkische Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520). Eine unzutreffende Handhabung kann zu einer doppelten Besteuerung oder zu Sanktionen mit Strafcharakter führen. Wir analysieren diese Felder vorab und errichten eine Struktur, die vorhersehbar und verteidigungsfähig ist.
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