Häufige Fragen

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Ausländische Personen können in der Türkei im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen — etwa der Beschränkungen in Militärgebieten sowie der Länder- und Flächenobergrenzen — Grundeigentum erwerben. Der Erwerb kann zugleich ein Weg zur Aufenthaltserlaubnis und zur außerordentlichen Einbürgerung (istisnai vatandaşlık) sein. Wir führen das Verfahren mit seiner grundbuchrechtlichen (tapu) und seiner statusrechtlichen Dimension aus einer Hand.

Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal wird auf einen Antrag hin erteilt, den das beschäftigende Unternehmen beim türkischen Arbeitsministerium stellt; dabei werden Kriterien wie Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl berücksichtigt. Wir führen das Verfahren von Anfang bis Ende und planen die Erlaubnisse Ihrer Führungskräfte und Schlüsselkräfte im Einklang mit Ihrem Investitionszeitplan.

Die bilateralen Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen, die die Türkei mit zahlreichen Staaten geschlossen hat, gewähren Schutz unter anderem vor Enteignung, sichern die Gleichbehandlung und eröffnen den Weg in die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Wir gestalten Ihre Investitionsstruktur so, dass sie diese Garantien bestmöglich nutzt.

Je nach Region, Branche und Größe der Investition kommen Anreize in Betracht wie die Befreiung von Zoll und türkischer Umsatzsteuer (KDV), Steuerermäßigungen, Zuschüsse zu den Beiträgen der türkischen Sozialversicherung (SGK) und Zinszuschüsse. Wir führen das Verfahren zum Investitionsanreizzertifikat (yatırım Förderung belgesi) und gestalten die Struktur, die Ihrem Projekt den größten Nutzen bringt.

Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.

Das Modell YEKA (Yenilenebilir Enerji Quelle Alanları, ausgewiesene Flächen für erneuerbare Energien) richtet sich an großmaßstäbliche Projekte auf staatlich bereitgestellten Flächen, die im Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Die lizenzfreie Erzeugung eignet sich dagegen für kleinere, auf den Eigenverbrauch ausgerichtete Projekte. Gemeinsam prüfen wir, welches Modell zu Ihrem Investitionsziel passt.

Ja. Projekte der erneuerbaren Energien können Förderungen wie Abnahmegarantiemechanismen, Investitionsanreize und einen Vorrang beim Netzanschluss in Anspruch nehmen. Wir bewerten die verfügbaren Fördermechanismen anhand der Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts und führen die Antragsverfahren.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.

Im CMR- und Transportrecht sind die Fristen kurz: Bei äußerlich erkennbaren Schäden ist der Vorbehalt (rezerv) gegenüber dem Frachtführer bereits im Zeitpunkt der Ablieferung zu erklären, bei verdeckten Schäden innerhalb einer kurzen Frist danach. Auch die Verjährung für die Klage ist in aller Regel kurz bemessen. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es entscheidend, sofort nach Entdeckung des Schadens rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.

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