Der Marktplatz: kein Vertragshändlerverhältnis, sondern eine regulierte Beziehung
Der Verkauf über einen Marktplatz ist kein klassisches Vertragshändlerverhältnis: Die Plattform schreibt den Vertrag, ändert die Regeln einseitig und löst Streitigkeiten meist in ihren eigenen Verfahren. Das heißt aber nicht, dass die Verkaufsseite schutzlos wäre — die P2B-Verordnung und der DSA der EU sowie das türkische Regime nach dem Gesetz Nr. 6563 (türkisches E-Handelsgesetz) haben durchsetzbare Rechte in diese Beziehung eingezogen. Die Aufgabe des Handels besteht darin, diese Rechte durch eine geordnete Aktenführung nutzbar zu machen.
Praxishinweis
Eine sachliche, mit Belegen unterlegte erste Antwort, die die Beschwerdefrist aus der Sperrmitteilung einhält und genau die verlangten Unterlagen liefert, führt in einem erheblichen Teil der Fälle zur Wiederfreischaltung des Kontos.
Machen wir Ihre Marktplatzaufstellung belastbar
Konformität von Profil und Angeboten (DSA/GPSR), Beschwerden gegen Sperrungen, die Gestaltung von Quellensteuer und Steuern sowie der Schriftwechsel mit der Plattform — aus einer Hand.
1. Der Marktplatzvertrag und die Regeländerungen
Nach der P2B-Verordnung muss die Plattform Änderungen ihrer Bedingungen vorab ankündigen, die Parameter ihres Rankings offenlegen und ein Beschwerdeverfahren anbieten. Die Änderungsmitteilungen zu archivieren ist Ihr Beweis in jeder späteren Diskussion darüber, welche Regel eigentlich galt.
2. Die Verifizierung nach dem DSA (KYBC)
Plattformen sind verpflichtet, Identität, Bank- und Registerangaben der Verkaufsseite zu überprüfen; ein widersprüchliches Profil bedeutet, dass Angebote offline gehen. Ihre Profilangaben dürfen weder Ihrer Website noch Ihren Rechnungen noch öffentlich einsehbaren Registern wie LUCID widersprechen.
3. Die GPSR-Felder
Seit Dezember 2024 sind in den Angeboten die Angaben zum Hersteller und — für Verkaufsunternehmen außerhalb der EU — zur verantwortlichen Person in der EU verpflichtend. Die Plattformen haben diese Felder in ihre Vorlagen aufgenommen; wer sie leer lässt, dessen Angebot wird entfernt. Einzelheiten finden Sie in unserem GPSR-Eintrag.
4. Sperrung und Beschwerde
Bei einer Sperrung muss die Plattform ihre Gründe darlegen und einen Rechtsbehelf eröffnen (Art. 17 und Art. 20 DSA). Beachten Sie: Die P2B-Verordnung schützt nur in der EU niedergelassene gewerbliche Nutzer (Art. 1 Abs. 2); in der Türkei niedergelassene Unternehmen stützen sich nicht auf die P2B-Verordnung, sondern auf die Vorschriften des DSA zur Begründung und zum internen Beschwerdemanagement. Verfügen Sie über eine Gesellschaft in der EU, greifen zusätzlich die Rechte aus der P2B-Verordnung. Eine wirksame Beschwerde ist technisch, nicht emotional: eine belegte Antwort auf jeden einzelnen Vorwurf, ein Plan mit Abhilfemaßnahmen und Fristendisziplin. Bei Plattformen mit Deutschlandbezug führt unser Deutschland-Desk den Schriftwechsel auf Deutsch; wo deutsches Recht zu bewerten ist, arbeitet er mit unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei activelaw (Hannover) zusammen.
5. Die Quellensteuer von 1 % und die steuerliche Ordnung
In der Türkei behalten die Marktplätze seit Januar 2025 1 % der Auszahlungen an die Verkaufsseite als Quellensteuer (stopaj) ein — vom Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer und ohne Abzug der Provision. Das ist keine Kostenposition, sondern eine Vorauszahlung; sie wirkt aber auf Liquidität und Preisgestaltung. Die Befreiungsgruppen (die Befreiung für Kleingewerbetreibende, die vereinfachte Besteuerung) greifen nur mit Nachweis. Zur umsatzsteuerlichen Gestaltung Ihres EU-Vertriebskanals sehen Sie unseren IOSS/OSS-Leitfaden.
6. Der Parallelkanal und die kartellrechtliche Ebene
Wenn Ihr eigener Shop und der Marktplatz nebeneinander laufen, berühren Vorgaben zur Preisparität, Bestpreisklauseln nach Art einer MFN-Klausel und Regeln des selektiven Vertriebs das Kartellrecht; das Verhältnis Ihrer Marke zu Drittanbietern auf dem Marktplatz ist außerdem Teil Ihrer Strategie für das Vertriebsnetz.
7. Daten und die Kundenbeziehung
Beim Verkauf über eine Plattform ist die Kontrolle über die Kundendaten begrenzt; Gestaltungen für einen sicheren Übergang in den eigenen Kanal (Garantieregistrierung, Inhalte, Community) müssen sowohl den Plattformregeln als auch dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und der DSGVO entsprechen.
Fazit
Marktplatzumsatz ist ein planbarer Kanal, wenn man seine Regeln kennt. Die regelmäßige Prüfung der sieben Themen — Profil, Angebote, Beschwerdebereitschaft, Steuern — ist der Standardumfang unserer Leistung zur Marktplatz-Compliance; den Gesamtrahmen finden Sie in unserem Schwerpunkt Internationaler E-Commerce.



