Kurzinformation · ESG & Lieferketten

Produktkonformität beim Verkauf in die EU: GPSR, Barrierefreiheit und die neue Verpackungsordnung

Die neuen Voraussetzungen für den Verkauf in die EU reichen über die Texte hinaus: eine verantwortliche Person nach der GPSR, ein barrierefreier Shop nach dem BFSG, die Verpackungsregistrierung über LUCID und PPWR. Die Welle 2024–2026 aus der Sicht der Verkaufsseite.

02 August 20263 dk okumaYazan: Sven Köksal · ESG & Lieferketten
Köksal Avukatlık Ortaklığı — internationale Desks, globales Netzwerk und GGI-Arbeit
Zusammenfassung · Auf einen Blick
  • Das gemeinsame Muster der Welle 2024–2026: Die EU verlangt von Verkaufsunternehmen außerhalb der EU eine verantwortliche Stelle in der EU — die verantwortliche Person nach der GPSR, den Bevollmächtigten nach der PPWR.
  • Barrierefreiheit (BFSG) ist Konformität des SHOPS, nicht des Produkts, und gilt seit dem 28. Juni 2025.
  • Die LUCID-Registrierung ist heute zwingend und öffentlich einsehbar; am 12. August 2026 trägt die PPWR diese Ebene EU-weit.
  • Alle drei Themen sind an die Durchsetzung durch die Marktplätze gekoppelt: Das Angebot eines nicht konformen Unternehmens wird von der Plattform abgeschaltet.

Die neue Welle: von den Texten zum Produkt

E-Commerce-Compliance war jahrelang eine Textangelegenheit: Verträge, Richtlinien, Pflichtinformationen. Die Welle 2024–2026 hat die Latte auf das Produkt und auf den Betrieb gelegt: Das Produkt braucht eine verantwortliche Person in der EU, der Shop eine barrierefreie Oberfläche, die Verpackung einen registrierten Hersteller. Allen drei Regelwerken ist gemeinsam, dass die Erfüllung von außen überprüfbar ist — und dass die Durchsetzung den Marktplätzen übertragen wurde.

Praxishinweis

Eine einzige Klausel im Lieferantenvertrag entlastet die Nachweisseite aller drei Pflichten: Der Hersteller sollte sich verpflichten, die GPSR-Angaben, die Produktsicherheitsunterlagen und die Verpackungsdaten bereitzustellen.

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Vertretungsstrukturen nach GPSR und PPWR, eine Grundlinie der Barrierefreiheit und die Verpackungsregistrierungen — in einem einzigen Projekt, vor der Welle im August 2026.

Ersteinschätzung anfragen

GPSR: die Adresse des Produkts in der EU (13.12.2024)

Für jedes Verbraucherprodukt, das aus einem Drittstaat heraus verkauft wird, ist eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person erforderlich; Name, Anschrift und E-Mail-Adresse erscheinen zusammen mit dem Produkt und im Angebot. Auch die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Rückrufverfahren wurden neu gefasst. Die Einzelheiten finden Sie in unserem GPSR-Eintrag.

Barrierefreiheit: der Shop selbst (28.06.2025)

Mit EAA und BFSG unterliegen B2C-Webshops — gleich, wo sie niedergelassen sind — einer Pflicht zur Barrierefreiheit: eine auf EN 301 549 gestützte Oberfläche, eine Erklärung zur Barrierefreiheit und Konformität über den gesamten Bestellablauf hinweg. Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €), sind von den Anforderungen an die Barrierefreiheit befreit (Art. 4 Abs. 5 EAA; § 3 Abs. 3 BFSG). Wird die Schwelle überschritten, endet die Befreiung. In Deutschland bedeutet ein Verstoß Bußgelder von bis zu 100.000 € und eine neue Abmahnwelle. Für einen Anwendungstest sehen Sie den Eintrag zu EAA und BFSG.

Verpackung: LUCID heute, PPWR morgen (12.08.2026)

Für Sendungen nach Deutschland sind die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung (Lizenzierung) heute zwingend; das Register ist öffentlich einsehbar. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 €, ein Verstoß gegen die Systembeteiligungspflicht mit bis zu 200.000 € geahndet werden (§ 36 VerpackG). Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026. In der EU niedergelassene Hersteller müssen für jeden Mitgliedstaat, in dem sie nicht niedergelassen sind, einen Bevollmächtigten benennen; für in Drittstaaten wie der Türkei niedergelassene Hersteller bleibt es dagegen den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie diese Anforderung einführen (Art. 45 Abs. 3). Da die Herstellerregister binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts der Kommission einzurichten sind, ist der Zeitplan Land für Land zu verfolgen. Den Fahrplan finden Sie in unserem Verpackungseintrag.

Ein einziger Plan für Händlerinnen und Händler

Die drei Themen lassen sich am wirtschaftlichsten in einem einzigen Projekt führen: (1) Inventur des Produktsortiments und der Zielländer; (2) Aufbau der Strukturen für Bevollmächtigte und verantwortliche Personen unter einem Dach; (3) Ergänzung der Angebotsvorlagen um die Pflichtblöcke; (4) Aufnahme von Informations- und Nachweiszusagen in die Lieferantenverträge; (5) Anhebung der Shop-Oberfläche auf die Grundlinie der Barrierefreiheit. Dieser Plan ist das Modul Produktkonformität unseres Schwerpunkts Internationaler E-Commerce; für die Beschaffungsseite greift unsere Architektur für Lieferantenverträge.

Fazit

Die EU ist im E-Commerce zu einer Ordnung übergegangen, in der der Verkauf weit weg sein darf, die Verantwortung aber nah sein muss. Wer sich heute auf die Welle im August 2026 vorbereitet, gewinnt beides: eine ununterbrochene Verkaufsfähigkeit und eine Lieferkette, die am Verhandlungstisch stark ist.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Sachverhalt sprechen Sie bitte unser Team an.
Sven Köksal

Yazar

Sven Köksal

Legal Engineer

Beratung in den Bereichen Rechtstechnologie (Legal Tech), Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen sowie digitale Geschäftsmodelle.

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Es handelt sich um Rollen aus verschiedenen Regelwerken (GPSR / PPWR / Art. 27 DSGVO), in der Praxis lassen sie sich aber in einer Struktur bündeln; der Umfang des Mandatsvertrags und die Verteilung der Haftung müssen sorgfältig formuliert werden.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. €), sind von den Dienstleistungspflichten des BFSG befreit; wächst das Unternehmen über die Schwelle, entfällt die Befreiung und es braucht einen Übergangsplan.

Nein — die Registrierung obliegt dem verkaufenden Unternehmen und ist nicht übertragbar. Die Plattform prüft Ihre Registrierung lediglich; die Angebote nicht registrierter Unternehmen werden gesperrt.

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