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Die ausdrückliche Einwilligung in der KVKK-Compliance: die wesentlichen Punkte

Die drei Elemente der ausdrücklichen Einwilligung, das Verbot der Pauschaleinwilligung und die Folgen des Widerrufs: die wesentlichen Punkte, auf die verantwortliche Stellen in der KVKK-Compliance achten müssen.

02 August 20264 dk okumaYazan: Mehmet Köksal · Datenschutz
Köksal Avukatlık Ortaklığı — Datenschutz-Compliance nach KVKK und DSGVO

Wann ist die ausdrückliche Einwilligung erforderlich?

Soweit keine der übrigen Rechtsgrundlagen eingreift, dürfen personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person nicht verarbeitet werden (Art. 5 Abs. 1 des türkischen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten, Gesetz Nr. 6698 – KVKK, im Folgenden „das Gesetz“). Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist die ausdrückliche Einwilligung nur eine von acht Verarbeitungsvoraussetzungen, die Art. 6 Abs. 3 des Gesetzes in der durch das Gesetz Nr. 7499 geänderten Fassung aufzählt. Die ausdrückliche Einwilligung muss aus freiem Willen erklärt werden, sich auf einen bestimmten Gegenstand beziehen und auf einer vorherigen Information beruhen (Art. 3 des Gesetzes).

Die Definition und die drei Elemente der ausdrücklichen Einwilligung

Ausdrückliche Einwilligung: Sie bezeichnet die Einwilligung, welche die betroffene Person zu einem bestimmten Gegenstand, auf der Grundlage einer vorherigen Information und aus freiem Willen erklärt.

Nach der Begriffsbestimmung der ausdrücklichen Einwilligung in Art. 3 des Gesetzes hat sie damit die folgenden drei Elemente:

• Sie bezieht sich auf einen bestimmten Gegenstand.
• Sie beruht auf einer vorherigen Information.
• Sie wird aus freiem Willen erklärt.

Umfang der Einwilligung, elektronische Form und Beweislast

Die ausdrückliche Einwilligung muss die betroffene Person in die Lage versetzen, die Grenzen, den Umfang, die Art und die Dauer der Verarbeitung der Daten zu bestimmen, in deren Verarbeitung sie einwilligt. In diesem Sinne muss die ausdrückliche Einwilligung eine „positive Willenserklärung“ der einwilligenden betroffenen Person enthalten. Die ausdrückliche Einwilligung kann im Grundsatz auch auf elektronischem Weg eingeholt werden. Die Beweislast trägt dabei die verantwortliche Stelle.

Für Unternehmen ist es der vorsichtigere Weg, die eingeholten Einwilligungen schriftlich oder elektronisch sowohl zu dokumentieren als auch aufzubewahren.

Warum ist die Pauschaleinwilligung unwirksam?

Allgemein gehaltene ausdrückliche Einwilligungen, die nicht auf einen bestimmten Gegenstand und den betreffenden Vorgang beschränkt sind, gelten als „Pauschaleinwilligung“ (battaniye rıza) und werden rechtlich als unwirksam angesehen. Einwilligungserklärungen, die – wie etwa „sämtliche Handelsgeschäfte, Bankgeschäfte und Datenverarbeitungstätigkeiten“ – keinen bestimmten Gegenstand und keine bestimmte Tätigkeit benennen, können als Pauschaleinwilligung eingestuft werden.

Der Widerruf der ausdrücklichen Einwilligung

Die Erteilung der ausdrücklichen Einwilligung ist ein höchstpersönliches Recht; die betroffene Person kann ihre ausdrückliche Einwilligung widerrufen. Da ihr das Recht zusteht, über die Zukunft ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, kann sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt allerdings nur für die Zukunft: Sämtliche auf die ausdrückliche Einwilligung gestützten Verarbeitungen sind von dem Zeitpunkt an einzustellen, in dem die verantwortliche Stelle von der Widerrufserklärung Kenntnis erlangt.

Eine Prüfliste für die Praxis

Bei der Durchsicht vorhandener Einwilligungstexte werden die drei genannten Elemente zu einer praktischen Prüfliste (Stand: Juli 2026):

  • Abgrenzung der Rechtsgrundlage: Lässt sich die Tätigkeit auf eine der übrigen Rechtsgrundlagen des Gesetzes stützen? Die ausdrückliche Einwilligung greift dort ein, wo die übrigen Rechtsgrundlagen fehlen; diese Beurteilung ist für jede Verarbeitungstätigkeit gesondert vorzunehmen.
  • Bestimmtheit: Welche Verarbeitungstätigkeit, welche Datenkategorie und welchen Zweck erfasst der Text? Allgemeine Formulierungen, die an ein einziges Ankreuzfeld geknüpft sind, begründen das Risiko einer Pauschaleinwilligung.
  • Information: Was wurde der betroffenen Person mitgeteilt, bevor die Einwilligung eingeholt wurde – und werden der Wortlaut und das Datum dieser Information aufbewahrt?
  • Freier Wille: Wird die Einwilligung durch eine positive Willenserklärung der betroffenen Person eingeholt?
  • Dokumentation: Ist festgehalten, wann, mit welcher Fassung des Textes und über welchen Kanal die Einwilligung eingeholt wurde? Da die Beweislast bei der verantwortlichen Stelle liegt, ist die Ordnung der Dokumentation ausschlaggebend.
  • Widerruf: Über welchen Kanal geht eine Widerrufserklärung ein, wen erreicht sie, und ist der Schritt, die auf die Einwilligung gestützten Verarbeitungen anzuhalten, schriftlich festgelegt?

Diese Punkte lassen sich nicht durch einzelne Korrekturen schließen, sondern dadurch, dass die Einwilligungstexte nach Verarbeitungstätigkeiten getrennt werden: Wird derselbe Text für voneinander abweichende Zwecke wiederverwendet, schwächt das sowohl das Element der Bestimmtheit als auch das der Information. Bleiben die Fassungen der Texte und die Zeitpunkte der Einholung nachvollziehbar, lassen sich Widerrufsverlangen zudem leichter umsetzen.

Für eine ganzheitliche Bewertung Ihrer Einwilligungsprozesse sehen Sie sich unsere Leistung Compliance-Programm nach KVKK und DSGVO an; den aktuellen Stand des Gesetzes und der untergesetzlichen Regelungen halten wir in unserem Eintrag zum KVKK unter den Rechtsvorschriften fest.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Mehmet Köksal

Yazar

Mehmet Köksal

Gründungs- und geschäftsführender Partner

Prof. Dr. iur. Mehmet Köksal verbindet seit 1987 anwaltliche Praxis und akademische Arbeit. Er berät im Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, bei ausländischen Direktinvestitionen, ESG- und Lieferkettenpflichten, Streitbeilegung sowie im Verbraucher- und Familienrecht.

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