Beitrag · Steuern & Anreize

Verkaufen über Marktplätze: 7 Rechtsthemen von der Kontosperrung bis zur Quellensteuer von 1 %

Amazon, Etsy, Trendyol: Das Recht des Marktplatzverkaufs beginnt mit dem Vertrag, setzt sich mit der Verifizierung nach dem DSA und den GPSR-Feldern fort und wird durch Quellensteuer und Kontosperrungen auf die Probe gestellt. Sieben Themen aus der Sicht der Verkaufsseite.

02 August 20263 dk okumaYazan: Sven Köksal · Steuern & Anreize
Köksal Avukatlık Ortaklığı — internationale Desks, globales Netzwerk und GGI-Arbeit
Zusammenfassung · Auf einen Blick
  • Der Marktplatzvertrag wird nicht verhandelt, aber gesteuert: Entscheidend ist, die Nachweise Ihrer Regelkonformität von Anfang an aufzubauen.
  • Der DSA (KYBC) und die GPSR verpflichten die Plattformen, die Verkaufsseite zu überprüfen und unvollständige Angebote zu entfernen — ein unvollständiges Profil bedeutet Umsatzausfall.
  • Bei einer Sperrung geben Ihnen der DSA — und für in der EU niedergelassene Unternehmen zusätzlich die P2B-Verordnung — ein Recht auf Begründung und Beschwerde; die Beschwerdeakte muss mit geordneter Beweisführung geschrieben werden.
  • In der Türkei verändern die Quellensteuer von 1 % und die Pflichten aus dem Gesetz Nr. 6563 die Nettorechnung Ihres Marktplatzumsatzes.

Der Marktplatz: kein Vertragshändlerverhältnis, sondern eine regulierte Beziehung

Der Verkauf über einen Marktplatz ist kein klassisches Vertragshändlerverhältnis: Die Plattform schreibt den Vertrag, ändert die Regeln einseitig und löst Streitigkeiten meist in ihren eigenen Verfahren. Das heißt aber nicht, dass die Verkaufsseite schutzlos wäre — die P2B-Verordnung und der DSA der EU sowie das türkische Regime nach dem Gesetz Nr. 6563 (türkisches E-Handelsgesetz) haben durchsetzbare Rechte in diese Beziehung eingezogen. Die Aufgabe des Handels besteht darin, diese Rechte durch eine geordnete Aktenführung nutzbar zu machen.

Praxishinweis

Eine sachliche, mit Belegen unterlegte erste Antwort, die die Beschwerdefrist aus der Sperrmitteilung einhält und genau die verlangten Unterlagen liefert, führt in einem erheblichen Teil der Fälle zur Wiederfreischaltung des Kontos.

Machen wir Ihre Marktplatzaufstellung belastbar

Konformität von Profil und Angeboten (DSA/GPSR), Beschwerden gegen Sperrungen, die Gestaltung von Quellensteuer und Steuern sowie der Schriftwechsel mit der Plattform — aus einer Hand.

Ersteinschätzung anfragen

1. Der Marktplatzvertrag und die Regeländerungen

Nach der P2B-Verordnung muss die Plattform Änderungen ihrer Bedingungen vorab ankündigen, die Parameter ihres Rankings offenlegen und ein Beschwerdeverfahren anbieten. Die Änderungsmitteilungen zu archivieren ist Ihr Beweis in jeder späteren Diskussion darüber, welche Regel eigentlich galt.

2. Die Verifizierung nach dem DSA (KYBC)

Plattformen sind verpflichtet, Identität, Bank- und Registerangaben der Verkaufsseite zu überprüfen; ein widersprüchliches Profil bedeutet, dass Angebote offline gehen. Ihre Profilangaben dürfen weder Ihrer Website noch Ihren Rechnungen noch öffentlich einsehbaren Registern wie LUCID widersprechen.

3. Die GPSR-Felder

Seit Dezember 2024 sind in den Angeboten die Angaben zum Hersteller und — für Verkaufsunternehmen außerhalb der EU — zur verantwortlichen Person in der EU verpflichtend. Die Plattformen haben diese Felder in ihre Vorlagen aufgenommen; wer sie leer lässt, dessen Angebot wird entfernt. Einzelheiten finden Sie in unserem GPSR-Eintrag.

4. Sperrung und Beschwerde

Bei einer Sperrung muss die Plattform ihre Gründe darlegen und einen Rechtsbehelf eröffnen (Art. 17 und Art. 20 DSA). Beachten Sie: Die P2B-Verordnung schützt nur in der EU niedergelassene gewerbliche Nutzer (Art. 1 Abs. 2); in der Türkei niedergelassene Unternehmen stützen sich nicht auf die P2B-Verordnung, sondern auf die Vorschriften des DSA zur Begründung und zum internen Beschwerdemanagement. Verfügen Sie über eine Gesellschaft in der EU, greifen zusätzlich die Rechte aus der P2B-Verordnung. Eine wirksame Beschwerde ist technisch, nicht emotional: eine belegte Antwort auf jeden einzelnen Vorwurf, ein Plan mit Abhilfemaßnahmen und Fristendisziplin. Bei Plattformen mit Deutschlandbezug führt unser Deutschland-Desk den Schriftwechsel auf Deutsch; wo deutsches Recht zu bewerten ist, arbeitet er mit unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei activelaw (Hannover) zusammen.

5. Die Quellensteuer von 1 % und die steuerliche Ordnung

In der Türkei behalten die Marktplätze seit Januar 2025 1 % der Auszahlungen an die Verkaufsseite als Quellensteuer (stopaj) ein — vom Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer und ohne Abzug der Provision. Das ist keine Kostenposition, sondern eine Vorauszahlung; sie wirkt aber auf Liquidität und Preisgestaltung. Die Befreiungsgruppen (die Befreiung für Kleingewerbetreibende, die vereinfachte Besteuerung) greifen nur mit Nachweis. Zur umsatzsteuerlichen Gestaltung Ihres EU-Vertriebskanals sehen Sie unseren IOSS/OSS-Leitfaden.

6. Der Parallelkanal und die kartellrechtliche Ebene

Wenn Ihr eigener Shop und der Marktplatz nebeneinander laufen, berühren Vorgaben zur Preisparität, Bestpreisklauseln nach Art einer MFN-Klausel und Regeln des selektiven Vertriebs das Kartellrecht; das Verhältnis Ihrer Marke zu Drittanbietern auf dem Marktplatz ist außerdem Teil Ihrer Strategie für das Vertriebsnetz.

7. Daten und die Kundenbeziehung

Beim Verkauf über eine Plattform ist die Kontrolle über die Kundendaten begrenzt; Gestaltungen für einen sicheren Übergang in den eigenen Kanal (Garantieregistrierung, Inhalte, Community) müssen sowohl den Plattformregeln als auch dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und der DSGVO entsprechen.

Fazit

Marktplatzumsatz ist ein planbarer Kanal, wenn man seine Regeln kennt. Die regelmäßige Prüfung der sieben Themen — Profil, Angebote, Beschwerdebereitschaft, Steuern — ist der Standardumfang unserer Leistung zur Marktplatz-Compliance; den Gesamtrahmen finden Sie in unserem Schwerpunkt Internationaler E-Commerce.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Sachverhalt sprechen Sie bitte unser Team an.
Sven Köksal

Yazar

Sven Köksal

Legal Engineer

Beratung in den Bereichen Rechtstechnologie (Legal Tech), Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen sowie digitale Geschäftsmodelle.

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Lesen Sie die Mitteilung Wort für Wort: Rechtsgrundlage, verlangte Unterlagen und Frist. Stoppen Sie Nachschub und Werbeausgaben und bauen Sie eine Beschwerdeakte auf, die Punkt für Punkt mit Belegen antwortet. Parallel werden das Beschwerdeverfahren nach der P2B-Verordnung und Mediationsoptionen geprüft.

Nein: Der Abzug von 1 % ist eine Vorauszahlung, die in Ihrer Steuererklärung angerechnet wird; Erklärung, Rechnungsstellung und Aufzeichnungen bleiben Ihre Sache. Gehören Sie zu einer Befreiungsgruppe, ist das nachzuweisen.

In der Regel stehen sie unter der Kontrolle der Plattform; für die begrenzten Daten, die an Sie übermittelt werden, sind Sie verantwortlich. Gestaltungen, die Traffic und Daten auf Ihre eigene Website tragen (Beilagen im Paket und Ähnliches), können mit den Plattformregeln kollidieren — entwerfen Sie sie gemeinsam mit der Rechtsberatung.

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