Verteidigung des Herstellers gegen den Ausgleichsanspruch
Als eine langjährige Vertriebsbeziehung endete, machte der Vertragshändler (distribütör) einen Anspruch geltend, der auf dem deutschen Regime des Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB) beruhte; die über die Anspruchsvoraussetzungen, die Herkunft des Kundenstamms und die Berechnungsmethode geführte Verteidigung wurde im Verhandlungsweg abgeschlossen.
Die Rechnung am Ende der Beziehung: der Ausgleichsanspruch
Der Anspruch stützte sich auf die Behauptung, der Kundenstamm sei durch die Arbeit des Vertragshändlers gewonnen worden und der Hersteller werde daraus weiterhin Vorteile ziehen.
Die Verteidigung wurde entlang dreier Achsen aufgebaut: dass der Kundenstamm aus der Anziehungskraft der Marke stammt, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen und dass der Höchstbetrag der Berechnung richtig anzusetzen ist. Die Arbeitsteilung war dabei klar: Die Fragen des deutschen Rechts — der Ausgleichsanspruch selbst und jeder Schritt vor einem deutschen Gericht — bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); die Vertrags- und Mandantenseite, die Auswertung der Vertriebsdaten und die Verhandlungsstrategie führte Köksal in Istanbul.

Unser Vorgehen
Wir haben das unternehmerische Ziel in den Mittelpunkt gestellt und die rechtlichen Risiken in messbare Schritte zerlegt.
01 · Analyse der Akte
Vertrag, Bestellhistorie und die Weitergabe der Kundendaten wurden an den Voraussetzungen des Anspruchs gemessen.
02 · Aufbau der Verteidigung
Die Verteidigung zu Voraussetzungen, Kausalität und Billigkeit wurde gemeinsam mit activelaw durch Einwände gegen Berechnungsmethode und Höchstbetrag gestützt.
03 · Verhandlung
Nachdem das Risiko eines Verfahrens vor deutschen Gerichten für beide Seiten klar benannt war, wurde die Lösung im Verhandlungsweg erreicht.
Chronologie
Die wesentlichen Stufen des Ablaufs.
Ein im Verhandlungsweg geschlossener Anspruch und eine saubere Trennung
Die Streitigkeit wurde im Verhandlungsweg beigelegt, ohne dass es zu einem Verfahren vor deutschen Gerichten kam; für künftige Vertriebsverträge blieb ein Klauselset zurück, das das Risiko des Ausgleichsanspruchs steuert.
- Beilegung des Anspruchs im Verhandlungsweg
- Eine Ordnung aus Erledigungsklausel und Abschluss
- Ein Klauselset für künftige Verträge
- Eine Risikokarte für das gesamte Netz
Die Leistungen in diesem Mandat
Planen Sie eine vergleichbare Transaktion? Sehen Sie sich die Leistungen an, die wir in diesem Mandat erbracht haben.
Zugehörige Fachgebiete
Die Rechtsgebiete und Schwerpunkte, die in diesem Mandat zum Tragen kommen.
Branchenschwerpunkte
Die Branchen, in denen wir bei Mandaten dieser Art am häufigsten beraten.
Automobil
Beratung zu Vertrag, Compliance, Investition und Streitbeilegung entlang der automobilen Wertschöpfungskette — für OEM, Zulieferer, Vertriebspartner und Investoren.
Ansehen →Export & Import
Beratung für Verkauf, Lieferung, Zahlung, Zoll, Vertrieb, Forderungseinzug und grenzüberschreitende Streitigkeiten im Außenhandel.
Ansehen →Zugehörige Publikationen
Unsere Einschätzungen und Leitfäden zum Gegenstand dieses Mandats.
Das Team in diesem Mandat
Unser mehrsprachiges Team, das das Mandat betreut.
Zugehörige Mandate
Eine Auswahl vergleichbarer Transaktions- und Beratungsmandate.
Vertretung eines türkischen Herstellers im ICC-Schiedsverfahren
Strategie, Aktenführung und Vertretung im Schiedsverfahren über einen grenzüberschreitenden Liefervertrag.
Forderungseinzug in einer CMR-Transportstreitigkeit
Steuerung des Verfahrens vor den türkischen Gerichten und der Zwangsvollstreckung in einer Schadensersatzstreitigkeit aus grenzüberschreitender Beförderung.
Wiederfreischaltung eines gesperrten Marktplatzkontos
Wiederfreischaltung eines auf einem europäischen Marktplatz gesperrten Verkäuferkontos mit strukturiertem Widerspruch und vollständiger Verifizierungsakte.
Zuerst klären wir das unternehmerische Ziel, die Risikobereitschaft, den Zeitplan und den Bedarf der Entscheidungsebene. Anschließend zerlegen wir die Arbeit in rechtliche Analyse, Dokumenten- und Vertragsstruktur sowie Umsetzungsschritte und steuern den Ablauf über eine einzige Ansprechperson.
Wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und des Schutzes der Mandantschaft werden die Akten anonymisiert. Im Gespräch können wir unsere vergleichbare Erfahrung innerhalb der Grenzen der Verschwiegenheit konkreter darstellen.
In einem kurzen Vorgespräch nehmen wir Ziel, vorhandene Unterlagen, Beteiligte, Zeitdruck und die kritischen Risiken auf. Anschließend werden Umfang, Team, Zeitplan und Honorarmodell festgelegt.
Setzen wir die Strategie in einer vergleichbaren Streitigkeit früh auf.
Mit unserer Erfahrung aus vergleichbaren Akten steuern wir Ihren Ablauf von Anfang bis Ende.



