Rechtsvorschriften · Türkiye · Gesetz (Gesetz Nr. 6563)

Türkisches Gesetz über die Regelung des elektronischen Handels (Nr. 6563)

Der Rahmen des Onlinehandels und des Marktplatz-Ökosystems in der Türkei ist das Gesetz Nr. 6563. Die Änderungen von 2022 haben das Gleichgewicht von Grund auf verschoben: Sie brachten Pflichten, die für Marktplätze mit der Größe zunehmen, eine an Schwellenwerte des Transaktionsvolumens geknüpfte Lizenz und Regeln zum Schutz der Verkäuferseite.

In KraftInkrafttreten · 01.05.2015Quelle · Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt) Nr. 29166 vom 05.11.2014Schwellenwert · ETHS/ETAHS; die Pflichten steigen mit der Größe
Kurz gefasst

Das Gesetz beruht auf der Unterscheidung zwischen dem Diensteanbieter (ETHS) und dem Vermittlungsdiensteanbieter (ETAHS). Die Reform von 2022 brachte Verbote unlauterer Handelspraktiken, die Datenportabilität, Grenzen für die Markennutzung und nach dem Netto-Transaktionsvolumen gestufte Pflichten sowie die Ordnung der E-Commerce-Lizenz. Für kommerzielle elektronische Nachrichten ist die über das İYS eingeholte Einwilligung zwingend.

Wen betrifft es?

Marktplätze (ETAHS)

Nach der Größe bemessene Grenzen für Werbe- und Rabattbudgets, Vorgaben zur Datenweitergabe und Lizenzpflichten.

Onlinehandelsunternehmen (ETHS)

Informationspflichten, Bestell- und Rückgabeprozesse sowie neue gesetzliche Schutzrechte gegenüber den Plattformen.

Unternehmen mit Auslandsverkäufen

Das Volumen der Auslandsverkäufe wird bei den Schwellenwerten des Gesetzes günstig gesondert behandelt; das eröffnet exportorientierten Modellen Planungsspielraum.

Wesentliche Pflichten
  • 01Identitäts- und Informationspflichten erfüllen; einschließlich der Registrierung im ETBİS.
  • 02Einwilligung in kommerzielle elektronische Nachrichten einholen und über das İYS verwalten.
  • 03Vermeidung unlauterer Handelspraktiken insbesondere im Verhältnis zwischen Plattform und Verkäuferseite.
  • 04Beobachtung der Größenschwellen vornehmen; für die an das Netto-Transaktionsvolumen geknüpften Stufen zusätzlicher Pflichten und der Lizenz.

Überblick

Das türkische Gesetz Nr. 6563 setzt den Rahmen für den elektronischen Handel in der Türkei. Die 2022 mit dem Gesetz Nr. 7416 vorgenommenen umfassenden Änderungen haben das Machtgefüge im Marktplatz-Ökosystem, die Wettbewerbsbedingungen und das Verhältnis zwischen Verkäuferseite und Plattform neu geordnet. Mit der am 2. Juni 2026 im Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt) veröffentlichten Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts (Anayasa Mahkemesi, E.2024/187, K.2026/42) wurde Artikel 9 Absatz 1 — wonach der ETAHS für rechtswidrige Inhalte und Produkte nicht haftet — für Verbrauchergeschäfte für nichtig erklärt; die Nichtigkeit wird am 2. März 2027 wirksam.

Die Unterscheidung zwischen ETHS und ETAHS

Das Rückgrat des Gesetzes ist die Unterscheidung zwischen dem elektronik ticaret hizmet sağlayıcı (ETHS, Anbieter elektronischer Handelsdienste), der im eigenen Namen verkauft, und dem elektronik ticaret aracı hizmet sağlayıcı (ETAHS, Anbieter von Vermittlungsdiensten im elektronischen Handel), der den Verkauf anderer vermittelt. Die Pflichten sind nach dem Netto-Transaktionsvolumen und der Zahl der Transaktionen gestuft; auf der obersten Stufe greift die E-Commerce-Lizenz.

Regeln zum Schutz der Verkäuferseite

Die Reform hat den Plattformen Grenzen für den Vertrieb eigener Marken gesetzt und die Portabilität der Daten der Verkäuferseite, Schutzvorkehrungen gegen einseitige Vertragsänderungen sowie Verbote unlauterer Handelspraktiken eingeführt. Für Unternehmen, die über einen Marktplatz verkaufen, ist die Übereinstimmung des Vermittlungsvertrags mit diesem zwingenden Rahmen ein überprüfbares Recht.

Worauf es im grenzüberschreitenden Verkauf ankommt

Dass die Auslandsumsätze bei der Berechnung der Schwellenwerte gesondert behandelt werden, stellt exportorientierte E-Commerce-Modelle besser. Beim Verkauf aus der Türkei in die EU gehört die Ordnung des Gesetzes Nr. 6563 gemeinsam mit dem DSA, der DSGVO und den umsatzsteuerlichen Regeln in einen einzigen Compliance-Plan.

Fahrplan

Analyse von Status und Schwellenwerten; Überprüfung der Einträge im türkischen E-Handelsinformationssystem ETBİS und im İleti Yönetim Sistemi (İYS, dem türkischen Verwaltungssystem für Einwilligungen in kommerzielle elektronische Nachrichten); Durchsicht der Plattformverträge; Prüfung der Kampagnen- und Werbepraxis sowie Verfolgung der Vorschriften, die sich nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts ändern.

Sanktionen

Die Aufsicht liegt beim türkischen Handelsministerium; je nach Art des Verstoßes werden gestufte Bußgelder verhängt, und bei unlauteren Handelspraktiken sowie bei bestimmten Plattformpflichten können diese erhebliche Höhen erreichen. Verstöße gegen die Einwilligung in kommerzielle elektronische Nachrichten (Ordnung des İYS) werden gesondert geahndet.

Verwandte Inhalte

Das Gegenstück im EU-Markt behandelt unser DSA-Eintrag. Für den Aufbau eines grenzüberschreitenden Vertriebsmodells zeichnen unser Schwerpunkt Internationaler E-Commerce und unser Leitfaden zum E-Commerce aus der Türkei in die EU den Gesamtrahmen.

Inkrafttreten & Änderungshistorie

  • 02.06.2026

    Nichtigkeitsentscheidung des Verfassungsgerichts im Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt)

    Die Entscheidung des Gerichts vom 12.02.2026 (E.2024/187, K.2026/42) wurde veröffentlicht: Artikel 9 Absatz 1, wonach der ETAHS für die Rechtswidrigkeit der vom Diensteanbieter eingestellten Inhalte und der davon erfassten Waren oder Dienstleistungen nicht haftet, wurde für Verbrauchergeschäfte für nichtig erklärt (einschließlich der Parallelvorschrift in Artikel 48 des türkischen Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502). Die Nichtigkeit wird am 02.03.2027 wirksam.

  • 2024–2025

    Prüfung durch das Verfassungsgericht und Anwendung

    Das türkische Verfassungsgericht wies 2024 die gegen die Änderungen des Gesetzes Nr. 7416 gerichteten Nichtigkeitsanträge zurück; die Ordnung von Lizenz und Schwellenwerten nahm über Verordnungen und Beschlüsse weiter Gestalt an.

  • 01.01.2023

    Änderungen des Gesetzes Nr. 7416 in Kraft

    Die Pflichten des ETAHS, die Verbote unlauterer Handelspraktiken und die Lizenzordnung begannen zu gelten.

  • 01.05.2015

    Das Gesetz trat in Kraft

    Das erste Rahmengesetz der Türkei zum elektronischen Handel begann zu gelten.

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und der Beobachtung der Rechtsentwicklung; er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Maßgeblich ist allein der geltende amtliche Text. Für eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bewertung von Anwendungsbereich und Compliance wenden Sie sich bitte an unser Team.
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Zugehörige Rechtsgebiete

Diese Regelung behandeln wir gemeinsam mit unserer Expertise in den folgenden Rechtsgebieten.

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Verknüpfungen zu Schwerpunkten & Branchen

Diese Vorschrift begründet einen interdisziplinären Schwerpunkt und wirkt sich in bestimmten Branchen besonders stark aus.

Am stärksten betroffene Branchen
TR
Zugehöriger Desk · Regional

Türkei-Desk

Beratung und Vertretung vor türkischen Gerichten für inländische und ausländische Investoren in allen Bereichen des türkischen Rechts.

Zum Desk
03

Zugehörige Leistungen

Die Leistungen, die wir für die Einhaltung dieser Regelung einsetzen.

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04

Wie wir Sie hierbei unterstützen

Die Einhaltung dieser Regelung gestalten wir ganzheitlich — auf der türkischen wie auf der DACH-Seite Ihres Geschäfts.

Status- und Schwellenanalyse

Bestimmung des Status als ETHS oder ETAHS und des Pflichtensatzes nach den Volumenschwellen.

Plattformverträge

Anpassung und Verhandlung der Vermittlungsverträge im Einklang mit den zwingenden Regeln des Gesetzes.

Nachrichten- und Marketing-Compliance

Die Einwilligungsordnung des İYS sowie die Prüfung der Kampagnen- und Werbepraxis.

ETBİS und Registerordnung

Lückenloser Aufbau der Registrierungs-, Melde- und Berichtspflichten.

Alle Leistungen
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