FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Ist die Mediation bei Handelsklagen in der Türkei obligatorisch?

Wir erläutern, was die obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung in Handelsstreitigkeiten bedeutet.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Streitbeilegung
Kurze Antwort

In der Türkei ist bei einem erheblichen Teil der handelsrechtlichen Forderungs- und Schadensersatzklagen die Anrufung einer Mediatorin oder eines Mediators vor Klageerhebung Prozessvoraussetzung.

Obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung

Wird in den im türkischen Recht aufgezählten Handelsstreitigkeiten Klage erhoben, ohne dass zuvor eine Mediatorin oder ein Mediator angerufen worden ist, kann die Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen werden. Deshalb ist die Art der Streitigkeit gleich zu Beginn zu prüfen.

Strategische Wirkung

Die Mediation ist keine bloße Formalität. Sie kann ein wirksames Instrument der Streitbeilegung sein — im Hinblick auf Vertraulichkeit, Geschwindigkeit, Kosten und den Erhalt der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

Vertraulichkeit von Anfang an

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KategorienStreitbeilegung

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Die Wahl richtet sich nach dem Wert der Streitigkeit, dem Bedarf an Vertraulichkeit, der Geschwindigkeit, der Stellung der Gegenseite, der Vollstreckbarkeit und der Streitbeilegungsklausel im Vertrag.

Im Schiedsverfahren wird der Streit nicht von den staatlichen Gerichten entschieden, sondern von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die die Parteien selbst bestimmen; in der Türkei richtet sich das nach dem türkischen Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und nach den Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Das Verfahren ist in der Regel vertraulich, beruht auf fachlicher Spezialisierung, und der ergangene Schiedsspruch lässt sich international leichter vollstrecken.

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