Leitfaden · Messe- und Ausstellungsrecht

Geltungsdauer der Schutzschrift und worauf es nach der Messe ankommt

Ein praktischer Leitfaden zu Reichweite und Dauer der Schutzschrift für Messen in Deutschland.

02 August 20266 dk okumaYazan: Sven Köksal · Messe- und Ausstellungsrecht

Messen in Deutschland bieten Unternehmen große Chancen: Sichtbarkeit im globalen Markt, neue Geschäftspartnerschaften und höhere Umsätze. Der Messezyklus endet jedoch nicht mit dem Ausstellen der Produkte; auch nach der Messe können rechtliche Risiken fortbestehen. Insbesondere können Ihre Wettbewerber nach der Messe einstweilige Verfügungen und Grenzbeschlagnahmen beantragen, um Ihre Produkte zu blockieren oder Ihren Vertrieb zu stoppen.

Deshalb muss die Schutzschrift so geplant und eingesetzt werden, dass sie Sie nicht nur während, sondern auch nach der Messe schützt. Im Folgenden finden Sie ausführliche Hinweise zu Geltungsdauer der Schutzschrift, den rechtlichen Abläufen, auf die es nach der Messe ankommt, und der Frage, wie Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit absichern.

Ausführlich zur Schutzschrift lesen Sie diesen Beitrag: Sichern Sie Ihren Messeauftritt in Deutschland: Schutz vor einstweiligen Verfügungen der Wettbewerber durch die Schutzschrift

Geltung der Schutzschrift: Dauer und Erneuerung

Wie lange gilt eine Schutzschrift?

Mit ihrer Einstellung in das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR) gilt die Schutzschrift als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht und wird sechs Monate nach der Einstellung aus dem Register gelöscht (§ 945a Abs. 2 ZPO). Mit Ablauf dieser Frist wird Ihre Schutzschrift automatisch aus dem System entfernt und in Verfügungsverfahren nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre geschäftliche Tätigkeit nach der Messe weiterläuft und die rechtlichen Risiken fortbestehen, müssen Sie Ihre Schutzschrift vor Ablauf dieser Frist erneuern.

Nach sechs Monaten wird die Schutzschrift automatisch aus dem Register gelöscht. Verfügungsanträge, die auf europäische Patente gestützt sind, können vor das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC) gebracht werden; die dortige Schutzschrift wird bei der Kanzlei des EPG hinterlegt und aus dem Register entfernt, wenn binnen sechs Monaten kein Verfügungsantrag eingeht – sie kann jedoch auf Antrag und gegen Gebühr um jeweils weitere sechs Monate verlängert werden (Regel 207 VerfO EPG). Für die Eintragung im ZSSR gibt es keine Verlängerung; dort ist eine erneute Einreichung nötig.

Wird die Erneuerung vor Fristablauf versäumt, berücksichtigen die Gerichte Ihre Schutzschrift bei der Prüfung gegnerischer Verfügungsanträge nicht.

Ist Ihre Schutzschrift gelöscht, können Ihre Wettbewerber mit neuen Anträgen erneut versuchen, Sie zu blockieren.

Empfehlung: Wenn Sie regelmäßig an Messen in Deutschland teilnehmen, ist es die sicherste Strategie, vor jeder Messe eine erneuerte Schutzschrift zu hinterlegen.

Warum Sie die Schutzschrift auch nach der Messe brauchen können

Auch wenn auf der Messe keine einstweilige Verfügung ergangen ist, können Ihre Wettbewerber danach mit rechtlichen Mitteln versuchen, Ihren Vertrieb zu blockieren. Besonders verbreitet sind diese Szenarien:

1. Ihre Wettbewerber sammeln, nachdem sie Ihre Produkte auf der Messe gesehen haben, neue Beweise, um gegen Sie vorzugehen.

2. Bei der Lieferung an Kundinnen und Kunden, die nach der Messe bestellt haben, droht die Blockade im Zoll.

3. Ihre Wettbewerber beantragen nach der Messe eine einstweilige Verfügung und lassen den Vertrieb Ihrer Produkte gerichtlich stoppen.

Aus diesen Gründen müssen Sie Ihre Schutzschrift nicht nur für die Messezeit, sondern so planen, dass sie auch die Abläufe nach der Messe abdeckt.

Rechtliche Risiken nach der Messe und Schutzmethoden

1️⃣ Verfahren, die Wettbewerber nach der Messe einleiten können

Wettbewerber können nach der Messe zu den folgenden Mitteln greifen:

Sie können mit einer Patentverletzungsklage versuchen, Ihre Produkte zu blockieren.

Sie können Ihre Abnehmer und Vertriebspartner mit dem Vorwurf der Markenverletzung unter Druck setzen.

Sie können die Beschlagnahme Ihrer Waren im Zoll beantragen.

Um solchen Situationen zu entgehen, ist es die beste Strategie, Ihre Schutzschrift auf die Zeit nach der Messe zu erstrecken.

2️⃣ Zollverfahren und Risiken nach der Messe

Ihre Wettbewerber können den Zoll nutzen, um Ihren Vertrieb nach der Messe zu blockieren!

Denken Sie daran, dass Ihre Wettbewerber bei Sendungen an Ihre Kundschaft in Deutschland und Europa nach der Messe die Zollbehörden einschalten und Ihre Waren beschlagnahmen lassen können. Insbesondere diese Situationen können auftreten:

Wettbewerber können mit der Behauptung, Ihre Waren verletzten Rechte des geistigen Eigentums, das Verfahren der Grenzbeschlagnahme in Gang setzen.

Der Zoll kann die Waren ab der Mitteilung zehn Arbeitstage zurückhalten (bei verderblichen Waren drei Arbeitstage); die Frist ist um weitere zehn Arbeitstage verlängerbar (Art. 23 VO (EU) Nr. 608/2013). Im nationalen Verfahren, das bei Bewegungen innerhalb der EU greift, beträgt die Frist zwei Wochen (§ 147 MarkenG; § 142a PatG).

Erwirkt die Inhaberin oder der Inhaber der Marke oder des Patents innerhalb dieser Frist keine einstweilige Verfügung und keine endgültige Entscheidung, können die Waren freigegeben werden.

Wettbewerber können den Ablauf jedoch verlängern, indem sie innerhalb dieser Frist rasch eine einstweilige Verfügung erwirken – dann bleiben Ihre Waren wochen-, teils monatelang im Zoll.

Wenn Sie also planen, Ihre Waren nach der Messe nach Deutschland oder in andere europäische Länder zu versenden, muss Ihre Schutzschrift auch das Zollverfahren mit abdecken.

Empfehlung:

Treten Sie proaktiv mit den Zollbehörden in Kontakt und dokumentieren Sie den rechtlichen Status Ihrer Waren vorab.

Die Beschlagnahme im Zoll ist ein Verwaltungsverfahren, und die Schutzschrift wird auf dieser Stufe nicht berücksichtigt; entscheidend sind hier die zweiwöchige Widerspruchsfrist und die Frage, ob der Vernichtung widersprochen wird. Die Schutzschrift greift, sobald die Rechtsinhaberin oder der Rechtsinhaber das Gericht anruft und eine einstweilige Verfügung beantragt – deshalb muss sie so gefasst sein, dass sie auch Ihre Sendungen und Ihren Vertrieb nach der Messe umfasst.

Recherchieren Sie, ob Ihre Wettbewerber in der Vergangenheit Grenzbeschlagnahmen beantragt haben.

Wann sollten Sie die Schutzschrift erneuern?

✔ Wenn Sie regelmäßig an Messen in Deutschland teilnehmen oder Waren dorthin versenden, ist es die sicherste Strategie, vor jeder Messe und jeder Sendung eine erneuerte Schutzschrift zu hinterlegen.

✔ Denken Sie daran, dass Ihre Wettbewerber neue rechtliche Argumente vorbringen können, um Ihre bisherige Schutzschrift zu entkräften. Bei der Erneuerung sollten Sie deshalb auch die neuen rechtlichen Entwicklungen berücksichtigen.

Sichern Sie Ihren Vertrieb ab, indem Sie eine erweiterte Schutzschrift hinterlegen, die auch Bestellungen und Sendungen nach der Messe abdeckt.

Fazit: Wenn Sie regelmäßig an Messen in Deutschland teilnehmen oder befürchten, dass Ihre Wettbewerber Sie mit rechtlichen Mitteln blockieren, ist es die beste Strategie, Ihre Schutzschrift vor jeder Messe und in Phasen erhöhten Verfügungsrisikos regelmäßig zu erneuern. Die Einreichung selbst erfolgt in Deutschland: Sie übernimmt für unsere Mandantschaft unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover), während Köksal das Mandat aus Istanbul koordiniert und die Fragen des türkischen Rechts bearbeitet.

Setzen Sie Ihre Schutzschrift strategisch ein, um auch nach der Messe Zollverfahren und Vertrieb abzusichern!

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Sven Köksal

Yazar

Sven Köksal

Legal Engineer

Beratung in den Bereichen Rechtstechnologie (Legal Tech), Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen sowie digitale Geschäftsmodelle.

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