Zusätzliche Regelungen in Einkaufs- und Kooperationsverträgen
Um ihre Pflichten aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und aus der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) zu erfüllen, werden Unternehmen zusätzliche Regelungen in ihre Einkaufs- und Kooperationsverträge aufnehmen. Insbesondere werden sie ihren unmittelbaren Zulieferern und deren Vorlieferanten verbindliche Vorgaben machen, die Sorgfaltspflichten einzuhalten und sich an das Gesetz beziehungsweise die Richtlinie zu binden.
Regressklauseln: Wer trägt die Geldbuße?
Ebenso ist zu erwarten, dass Regressklauseln in die Verträge aufgenommen werden – für den Fall, dass ein Bußgeld zu tragen ist, weil Zulieferer gegen ihre Pflichten verstoßen haben oder Geschäftspartner, die zwar in der Geschäftsbeziehung stehen, aber nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes oder der Richtlinie fallen.
Mustervertragsklauseln der Kommission
Die Richtlinie sieht darüber hinaus vor, dass die Europäische Kommission einen Leitfaden zu Mustervertragsklauseln erarbeitet, die Unternehmen freiwillig verwenden können.
Der erste Schritt: eine Vertragsinventur
In der Praxis beginnt diese Arbeit mit einer Vertragsinventur: Es ist festzustellen, welcher Vertrag mit welchem Zulieferer gilt, wann die Laufzeiten enden und in welchen Texten sich zu den Sorgfaltspflichten überhaupt keine Regelung findet.
Typische Klauseln in neuen Verträgen
In neuen Verträgen sind typischerweise die folgenden Klauseln zu erwarten: die Zusage des Zulieferers, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards einzuhalten; der Verhaltenskodex als Vertragsanlage; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Rechte auf Vor-Ort-Audits; die Pflicht, im Verletzungsfall zunächst Abhilfe zu verlangen, mit einem Kündigungsrecht für schwere Verstöße; sowie Regelungen zu Vertragsstrafen und zum Regress.
Das richtige Maß bei der Weitergabe an Vorlieferanten
Diese Klauseln ohne Maß an die Vorlieferanten weiterzugeben, begründet ein eigenes Risiko: Zusagen, die ein kleiner Zulieferer nicht tragen kann, erzeugen auf dem Papier den Anschein von Compliance, ohne das tatsächliche Risiko zu senken. Eine ausgewogene Lieferantenvertragsarchitektur staffelt die Zusagen nach Größe und Risikoprofil des Zulieferers. Da das Gesetz seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, beschleunigt es die Arbeit erheblich, wenn Unternehmen, die den nächsten Vertragsverlängerungszyklus abwarten, standardisierte Nachtragstexte bereithalten.
Vier Fragen vor der Unterschrift
Türkische Zulieferer begegnen diesen Regelungen meist nicht beim Entwurf eigener Texte, sondern dann, wenn ein deutscher oder europäischer Kunde einen fertigen Nachtrag zu den Sorgfaltspflichten zur Unterschrift schickt. Vier Punkte lohnen vor der Unterzeichnung eine genaue Lektüre: wie weit das Auditrecht reicht und wer seine Kosten trägt; an welches konkrete Ereignis Kündigung und Vertragsstrafe geknüpft sind; ob die Zusagen, die Sie an Ihre Vorlieferanten weitergeben sollen, in Ihrer eigenen Kette tatsächlich weitergegeben werden können; und wie die Informationen und Unterlagen, die Sie teilen sollen, in Bezug auf Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten abgesichert sind. Alle vier Punkte sind verhandelbar; ein stillschweigend unterzeichneter Nachtrag hinterlässt dagegen eine Last, die in den Folgejahren schwer zu tragen ist.
Die Vertragsarbeit in eine Reihenfolge bringen
Ist die Inventur abgeschlossen, müssen nicht alle Verträge zugleich geöffnet werden. Die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt, lautet: mit den Kundenverträgen beginnen, die nach Umsatz und Risiko am schwersten wiegen, danach die Texte behandeln, deren Verlängerungstermin näher rückt, und die übrigen Verträge schrittweise mit einem standardisierten Nachtragstext aktualisieren. Denselben Textsatz auch in die andere Richtung – gegenüber Ihren eigenen Vorlieferanten – vorzubereiten, verhindert, dass Sie dieselbe Zusage in zwei verschiedenen Fassungen abgeben. Sobald die von der Kommission vorgesehenen Musterklauseln veröffentlicht sind, ist ein Abgleich Ihrer vorhandenen Texte mit diesen deutlich schneller, als die Arbeit von vorn zu beginnen (Stand: Juli 2026).



