Ja. In den Systemen, die wir einrichten, ist der Zugriff auf Dokumente rollenbasiert, und jeder Aufruf und jeder Download wird mit Nutzerkennung und Zeitstempel protokolliert. Diese Nachvollziehbarkeit ist in zweifacher Hinsicht wertvoll.
Zum einen für die Compliance: Das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) legt der verantwortlichen Stelle (veri sorumlusu) Pflichten zur Rechenschaft und zur Datensicherheit auf; die Frage beantworten zu können, wer auf welche personenbezogenen Daten zugegriffen hat, ist auch bei der Aufklärung einer Datenschutzverletzung ausschlaggebend. Zum anderen für die Steuerung der Transaktion: Beispielsweise lässt sich in einem Verkaufs- oder Investitionsprozess aus den Zugriffsprotokollen ablesen, welchen Unterlagen die Gegenseite wie viel Aufmerksamkeit gewidmet hat — und das wirft ein nützliches Licht auf die Verhandlung. Wie lange die Protokolle aufbewahrt werden und wer sie einsehen darf, wird von Anfang an festgelegt; so erzeugt die Protokollierung nicht ihrerseits ein neues Datenschutzrisiko.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.