Leitfaden · Datenschutz

DSGVO-Compliance im E-Commerce: ein Fahrplan für türkische Shops, die in die EU verkaufen

Jeder türkische Shop, der an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft, fällt unter die DSGVO – dass das Unternehmen nicht in der EU sitzt, ändert daran nichts. Von der Vertretung nach Art. 27 DSGVO bis zu den Cookies: ein umsetzbarer Compliance-Plan in sechs Schritten.

02 August 20263 dk okumaYazan: Sven Köksal · Datenschutz
Köksal Avukatlık Ortaklığı — Arbeit zu Daten, künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit und Legal Tech
Zusammenfassung · Auf einen Blick
  • Die DSGVO gilt für alle, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten; ein Unternehmenssitz in der Türkei nimmt Sie nicht aus dem Anwendungsbereich (Art. 3 Abs. 2).
  • Ohne Niederlassung in der EU müssen Sie in den meisten Konstellationen eine Vertretung nach Art. 27 DSGVO benennen – das ist die am häufigsten übergangene Pflicht.
  • Die Cookie-Einwilligung ist eine von der Datenschutzerklärung getrennte Ebene: Tracking vor der Einwilligung lässt sich technisch von außen feststellen.
  • Ein Datenfluss aus der EU in die Türkei ist eine Übermittlung in ein Drittland: Standardvertragsklauseln sowie der türkische Standardvertrag und die Anzeige binnen fünf Werktagen sind zusammen zu planen.

Anwendungsbereich: der Irrtum „das gilt nicht für uns“

Der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO (Art. 3 Abs. 2) erfasst auch Verkäufer ohne Niederlassung in der EU: Sie fallen darunter, sobald Ihre Absicht erkennbar ist, sich an Personen in der EU zu wenden. Die Anzeichen dafür werden zusammen gewürdigt: Preise in Euro, eine Lieferoption in die EU, eine Oberfläche, über die auf Deutsch oder Französisch bestellt werden kann, ein Shop auf EU-Marktplätzen. Dass Ihre Website aus der EU erreichbar ist, genügt für sich genommen nicht. Der teuerste Fehler von Shops, die aus der Türkei verkaufen, ist es, die Compliance mit „das sehen wir uns an, wenn wir eine Gesellschaft in der EU gegründet haben“ zu vertagen; Marktplätze und Zahlungsdienstleister verlangen die Nachweise nämlich schon heute.

Praxishinweis

Die Reihenfolge der Compliance-Arbeit zählt: erst die Datenbestandsaufnahme, dann die Texte. Die Datenschutzerklärung eines Shops ohne Bestandsaufnahme beschreibt eine Vorlage und nicht die tatsächliche Lage.

Bauen wir Ihr DSGVO-Setup gemeinsam auf

Anwendungsbereichstest, Benennung der Vertreterin oder des Vertreters, Textsatz und Cookie-Ebene richten wir in einem einzigen Projekt ein – und schließen die KVKK-Seite in derselben Akte ab.

Vorabbewertung anfragen

Schritt 1: Datenbestandsaufnahme

Welche Daten verarbeiten Sie mit welchen Werkzeugen und wo? Bestelldaten, Analytik, Marketing-Pixel, E-Mail-Werkzeug, Versandanbindung, Zahlungsdienstleister … Jeder Text, der vor der Bestandsaufnahme geschrieben wird, ist Fiktion. Die Bestandsaufnahme ist zugleich die Eingangsgröße für das türkische Register VERBİS und für die Übermittlungsanalyse nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698).

Schritt 2: Rechtsgrundlage und Datenschutzerklärung

Jeder Verarbeitungstätigkeit wird eine Grundlage zugeordnet: die Erfüllung des Vertrags (Bestellung), das berechtigte Interesse (Sicherheit), die Einwilligung (Marketing). Ihre Datenschutzerklärung muss diese Karte – zusammen mit den Empfängergruppen, den Speicherfristen und den Rechten – anhand Ihres eigenen Betriebs beschreiben. Abgeschriebener Text fällt von außen auf den ersten Blick auf und ist der erste Befund unseres Außenansicht-Scans.

Schritt 3: Vertretung nach Art. 27 DSGVO

Wenn Sie in der EU nicht niedergelassen sind und die Verarbeitung nicht mehr nur gelegentlich erfolgt, müssen Sie in der EU eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Name und Anschrift erscheinen in Ihrer Datenschutzerklärung; Aufsichtsbehörden und betroffene Personen erreichen Sie über diese Stelle. Diese Pflicht lässt sich günstig und schnell erfüllen – sie zu übergehen, wird dagegen als Zeichen gelesen, dass „Compliance nie eingerichtet wurde“.

Für Analyse- und Marketing-Cookies ist eine vorherige Einwilligung erforderlich; das Ablehnen muss genauso leicht sein wie das Zustimmen. Die technische Prüfung ist einfach: Man sieht sich an, welche Cookies im Netzwerkverkehr gesetzt werden, bevor eine Einwilligung erteilt wurde. Der Cookie-Leitfaden der türkischen Datenschutzbehörde ist in dieselbe Richtung gebaut – mit einer einzigen Ebene lassen sich beide Regime zugleich bedienen. Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur doppelten Compliance.

Schritt 5: Datenfluss in die Türkei

Fließen in der EU erhobene Daten in Ihre Systeme in der Türkei, ist das eine Übermittlung in ein Drittland: auf Seiten der DSGVO Standardvertragsklauseln (SCC) und eine Übermittlungsfolgenabschätzung; auf türkischer Seite verlangt der mit dem KVKK-Regime von 2024 eingeführte Standardvertrag eine Anzeige bei der türkischen Datenschutzbehörde innerhalb von fünf Werktagen ab der Unterzeichnung. Beide Regime lassen sich mit einem einzigen Vertragssatz aufsetzen – genau das ist Gegenstand unserer Leistung zur Datenübermittlung ins Ausland.

Schritt 6: Verletzungsplan und Verzeichnisse

Das Meldefenster von 72 Stunden ist für ein Unternehmen ohne Plan kurz. Wer stellt fest, wer entscheidet, was wird dokumentiert – schon ein einseitiger Ablauf macht in der Prüfung einen Unterschied. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (RoPA) und der Satz der Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) vervollständigen das Bild.

Fazit

DSGVO-Compliance ist der Reisepass für den Verkauf in die EU: Sie bestehen die Prüfungen der Marktplätze, werden nicht zur Zielscheibe von Abmahnungen, und das Vertrauen Ihrer Kundschaft steigt messbar. Für einen mittelgroßen Shop sind alle sechs Schritte zusammen ein Projekt, das sich in Wochen bemisst – unser KVKK-/DSGVO-Compliance-Programm ist der Standard für diese Einrichtung. Die türkische und die unionsrechtliche Seite bearbeitet Köksal; kommt deutsches Recht ins Spiel – etwa eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung –, bearbeitet dies unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Sven Köksal

Yazar

Sven Köksal

Legal Engineer

Beratung in den Bereichen Rechtstechnologie (Legal Tech), Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen sowie digitale Geschäftsmodelle.

Zugehörige Arbeitsbereiche

Betrachten Sie den Beitrag zusammen mit den Leistungen, Rechtsgebieten, Schwerpunkten, Branchenschwerpunkten und Desks.

Leistungen

Leistungen, die unmittelbar mit diesem Beitrag zusammenhängen.

Alle ansehen

Rechtsgebiete

Die Rechtsgebiete, in denen das Thema verankert ist.

Alle ansehen

Schwerpunkte

Schwerpunkte, die wir je nach Bedarf der Mandantschaft gemeinsam betrachten.

Alle ansehen

Branchenschwerpunkte

Die Branchen, die dieses Thema am häufigsten berührt.

Alle ansehen

Regionale Desks

Desks, die das Thema grenzüberschreitend oder mit fachlicher Spezialisierung begleiten.

Alle ansehen

Ja. Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO gilt sie, wenn Sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten – erkennbar etwa am Versand in die EU, an Preisen in Euro oder an einem Shop auf einem EU-Marktplatz. Durchgesetzt wird sie praktisch über die Zusammenarbeit der Behörden und die Prüfungen der Marktplätze.

Nein. Die Vertretung ist der Anlaufpunkt für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in der EU; die Verantwortlichkeit bleibt bei Ihnen. Über unser Berliner Büro können wir die Vertreterstruktur einrichten.

Wenn Sie es vor der Einwilligung laufen lassen, ja. Zur richtigen Einrichtung gehören die Einwilligungsmanagement-Ebene, die IP-Kürzung beziehungsweise eine passende Konfiguration und die Übermittlungsgarantien (SCC) zusammen.

Knowledge Center

Bauen wir Ihr DSGVO-Setup gemeinsam auf

Anwendungsbereichstest, Benennung der Vertreterin oder des Vertreters, Textsatz und Cookie-Ebene richten wir in einem einzigen Projekt ein – und schließen die KVKK-Seite in derselben Akte ab.