NIS2-Betroffenheitsanalyse und Aufbau der Sicherheitsgovernance
Die Stellung der Mandantschaft, die Kundschaft in der EU betreut, war gegenüber der NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) unklar. Es wurde eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt; der Rahmen der Leitungsverantwortung, das Richtlinienset und die Abläufe der Vorfallmeldung entstanden in einem einzigen Programm.
Ohne Antwort auf die Frage des Anwendungsbereichs lässt sich keine Investition planen
Die Kriterien nach Sektor und Größe mussten zusammen mit den Sicherheitszusagen aus den Kundenverträgen gelesen werden.
Das Leitungsorgan wollte den Rahmen der persönlichen Verantwortung und die Erwartung an die Berichterstattung klar vor sich sehen. Die Arbeitsteilung war dabei klar: Den Anwendungsbereich, das Richtlinienset und die vertragliche Ebene bearbeitete Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts — etwa des BSIG in seiner NIS2-Fassung — bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Unser Vorgehen
Wir haben das unternehmerische Ziel in den Mittelpunkt gestellt und die rechtlichen Risiken in messbare Schritte zerlegt.
01 · Anwendungsbereich
Über Sektor, Größe und die Verflechtungen der Dienstleistungen wurde der Anwendungsbereich begründet bestimmt.
02 · Richtlinienset
Die Richtlinien zu Risikomanagement und Sicherheit wurden in anwendbarer Sprache geschrieben.
03 · Meldeordnung
Eine Klassifizierung der Vorfälle und ein gestufter Meldeablauf wurden aufgebaut.
Chronologie
Die wesentlichen Stufen des Ablaufs.
Eine Sicherheitsgovernance, die das Leitungsorgan trägt
Das Unternehmen verfügt nun über eine Governance, die ihren Anwendungsbereich kennt, deren Richtlinienset gelebt wird und in der vorab feststeht, wer im Fall eines Vorfalls was meldet.
- Begründete Bewertung des Anwendungsbereichs
- Anwendbares Richtlinienset
- Gestufter Meldeablauf für Vorfälle
- Ordnung der Berichterstattung an das Leitungsorgan
Die Leistungen in diesem Mandat
Planen Sie eine vergleichbare Transaktion? Sehen Sie sich die Leistungen an, die wir in diesem Mandat erbracht haben.
Zugehörige Fachgebiete
Die Rechtsgebiete und Schwerpunkte, die in diesem Mandat zum Tragen kommen.
Branchenschwerpunkte
Die Branchen, in denen wir bei Mandaten dieser Art am häufigsten beraten.
Zugehörige Publikationen
Unsere Einschätzungen und Leitfäden zum Gegenstand dieses Mandats.

2. Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeiten
Die Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeiten ist Teil des Risikomanagements: der Ausbau der Compliance-Funktion, die Weitergabe der Ergebnisse der Risikoanalyse an die Entscheidungsebene und die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen aus Drittstaaten nach Art. 23 der Richtlinie eine bevollmächtigte Person zu bestellen haben.
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3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
Die erfassten Unternehmen müssen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern analysieren, die Erkenntnisse priorisiert an die Entscheidungsebene weitergeben und die Analyse jährlich sowie bei veränderter Risikolage wiederholen.
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Allgemeine Einordnung der Arbeiten der Europäischen Union zur Sorgfaltspflichtenrichtlinie
Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie wurde als Richtlinie (EU) 2024/1760 angenommen und durch die Omnibus-I-Änderung vom Februar 2026 verengt: Die Schwellen liegen bei 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz; die Anwendung beginnt am 26. Juli 2029.
Weiterlesen →Das Team in diesem Mandat
Unser mehrsprachiges Team, das das Mandat betreut.
Zugehörige Mandate
Eine Auswahl vergleichbarer Transaktions- und Beratungsmandate.
Ununterbrochene Rechtsberatung für einen multinationalen Zulieferer
Begleitung im Retainer-Modell für die täglichen kaufmännischen Abläufe, das Vertragsmanagement und die Compliance.
Aufbau der Corporate Governance in den Gruppengesellschaften
Steuerung und Dokumentation der Abläufe von Generalversammlung, Verwaltungsrat und Compliance aus einer Hand.
Ein einziges Compliance-Programm für KVKK und DSGVO
Aufbau von Verarbeitungsverzeichnis, Textset, Übermittlungsinstrumenten und Vorfallplan einer in beiden Märkten verkaufenden Unternehmensgruppe in einem einzigen Programm.
Zuerst klären wir das unternehmerische Ziel, die Risikobereitschaft, den Zeitplan und den Bedarf der Entscheidungsebene. Anschließend zerlegen wir die Arbeit in rechtliche Analyse, Dokumenten- und Vertragsstruktur sowie Umsetzungsschritte und steuern den Ablauf über eine einzige Ansprechperson.
Wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und des Schutzes der Mandantschaft werden die Akten anonymisiert. Im Gespräch können wir unsere vergleichbare Erfahrung innerhalb der Grenzen der Verschwiegenheit konkreter darstellen.
In einem kurzen Vorgespräch nehmen wir Ziel, vorhandene Unterlagen, Beteiligte, Zeitdruck und die kritischen Risiken auf. Anschließend werden Umfang, Team, Zeitplan und Honorarmodell festgelegt.
Damit auch Ihre Sache sicher zum Abschluss kommt.
Mit unserer Erfahrung aus vergleichbaren Akten steuern wir Ihren Ablauf von Anfang bis Ende.


