Eine typische Kapitalgesellschaft (sermaye şirketi) gibt monatlich die Erklärung zur Mehrwertsteuer (KDV) und die kombinierte Quellensteuer- und Beitragserklärung (muhtasar ve prim hizmet beyannamesi) ab, vierteljährlich die Körperschaftsteuervorauszahlung (geçici vergi) und einmal im Jahr die Körperschaftsteuererklärung (kurumlar vergisi beyannamesi). Diese Pflichten beruhen der Reihe nach auf dem türkischen Mehrwertsteuergesetz (Gesetz Nr. 3065), dem türkischen Einkommensteuergesetz (Gesetz Nr. 193), dem türkischen Gesetz über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung (Gesetz Nr. 5510) und dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Gesetz Nr. 5520). Je nach Ihrer Tätigkeit können weitere Erklärungen hinzukommen — etwa zur türkischen Stempelsteuer (damga vergisi), zur besonderen Verbrauchsteuer (ÖTV) oder zur Beherbergungssteuer. Erklärungsfristen und Zahlungsfristen fallen auseinander; wird eine von beiden versäumt, entstehen eine Strafe wegen Steuerverkürzung (vergi ziyaı cezası) und Verzugszinsen. Wir binden sämtliche Pflichten an einen einzigen Steuerkalender und richten eine geordnete Nachverfolgung ein, die das Risiko einer Sanktion von vornherein verringert.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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