FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Was lässt sich tun, wenn die Schuldnerseite ihr Vermögen auf Ehegatten oder Verwandte übertragen hat?

Das hierfür maßgebliche Instrument ist die Anfechtungsklage (tasarrufun iptali davası). Hat die Schuldnerseite ihr Vermögen auf Ehegatten, Verwandte oder nahestehende Personen übertragen, u…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Das hierfür maßgebliche Instrument ist die Anfechtungsklage (tasarrufun iptali davası). Hat die Schuldnerseite ihr Vermögen auf Ehegatten, Verwandte oder nahestehende Personen übertragen, um es dem Zugriff der Gläubigerseite zu entziehen, kann diese Übertragung nach den Anfechtungsvorschriften des türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes (İcra v…

Das hierfür maßgebliche Instrument ist die Anfechtungsklage (tasarrufun iptali davası). Hat die Schuldnerseite ihr Vermögen auf Ehegatten, Verwandte oder nahestehende Personen übertragen, um es dem Zugriff der Gläubigerseite zu entziehen, kann diese Übertragung nach den Anfechtungsvorschriften des türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004, Art. 277 ff.) gegenüber der Gläubigerseite für unwirksam erklärt werden. Ist die Klage erfolgreich, kann der Vermögenswert weiterhin auf den Namen der dritten Person eingetragen bleiben und dennoch für die Gläubigerseite gepfändet und verwertet werden. Besonders naheliegend ist diese Bewertung bei Übertragungen, die zeitlich nahe an der Entstehung der Forderung liegen, die unentgeltlich oder deutlich unter Wert erfolgen und die zugunsten naher Angehöriger vorgenommen werden; das Gesetz behandelt sie als Geschäfte zur Schädigung der Gläubigerseite. Entscheidend ist, die Übertragungskette und die Zeitpunkte zu belegen; genau diesen Beweisbestand — Übertragungsdaten, Beteiligte, Gegenleistungen — erzeugt unsere Vermögensermittlung und legt damit die Grundlage der Klage.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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