FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Dürfen wir die beschäftigte Person während der Untersuchung freistellen?

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Fr…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entgelt und Sozialleistungen fortlaufen, entsteht auf Seiten der beschäftigten Person…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entgelt und Sozialleistungen fortlaufen, entsteht auf Seiten der beschäftigten Person kein Nachteil. Entscheidend sind Form und Kommunikation: Die Maßnahme ist schriftlich, befristet und begründet anzuordnen, und zwar in einer Sprache, die die Unschuldsvermutung nicht beschädigt; anklagende Ankündigungen im Team sind zu vermeiden. Eine schlecht aufgesetzte, unbefristete oder herabwürdigende Freistellung kann Vorwürfen des Mobbings, der unwirksamen Kündigung oder einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund nach dem türkischen Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) den Boden bereiten. Deshalb gestalten und dokumentieren wir die Maßnahme von Anfang an im Blick auf die möglichen Ergebnisse der Untersuchung und auf die Kündigungsszenarien: gültiger Kündigungsgrund (geçerli neden) oder wichtiger Grund (haklı neden), Einholung der schriftlichen Stellungnahme und die dabei laufenden Fristen.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

Bei einer falsch angelegten Auswertung ja — das Risiko ist real. Werden E-Mails, Geräte oder Systemprotokolle von Beschäftigten ausgewertet, werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Auswertung ist damit an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698)…

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