In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entgelt und Sozialleistungen fortlaufen, entsteht auf Seiten der beschäftigten Person kein Nachteil. Entscheidend sind Form und Kommunikation: Die Maßnahme ist schriftlich, befristet und begründet anzuordnen, und zwar in einer Sprache, die die Unschuldsvermutung nicht beschädigt; anklagende Ankündigungen im Team sind zu vermeiden. Eine schlecht aufgesetzte, unbefristete oder herabwürdigende Freistellung kann Vorwürfen des Mobbings, der unwirksamen Kündigung oder einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund nach dem türkischen Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) den Boden bereiten. Deshalb gestalten und dokumentieren wir die Maßnahme von Anfang an im Blick auf die möglichen Ergebnisse der Untersuchung und auf die Kündigungsszenarien: gültiger Kündigungsgrund (geçerli neden) oder wichtiger Grund (haklı neden), Einholung der schriftlichen Stellungnahme und die dabei laufenden Fristen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.