Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden: ein bestimmter und berechtigter Zweck, ein darauf begrenzter und verhältnismäßiger Umfang und eine vorherige Unterrichtung der beschäftigten Person. In der Praxis wird der sichere Boden mit einer bei Arbeitsantritt unterzeichneten IT- und Nutzungsrichtlinie gelegt: mit dem vorab bekannt gemachten Hinweis, dass dienstliche Konten überprüft werden können und nicht für private Korrespondenz zu nutzen sind. Auch die Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichts (Anayasa Mahkemesi) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wägt die Kontrollbefugnis der Arbeitgeberseite gegen das Fernmeldegeheimnis und das Privatleben der beschäftigten Person ab. Eine Auswertung ohne Richtliniengrundlage, unbegrenzt oder heimlich durchgeführt, kann sowohl zur Unverwertbarkeit des gewonnenen Beweises als auch zu Schadensersatz und Verwaltungssanktionen führen. Wir führen die Auswertung nach einem an dieser Linie ausgerichteten Protokoll durch, begrenzen den Umfang auf die einschlägigen Daten und protokollieren jeden Schritt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.