Bei einer falsch angelegten Auswertung ja — das Risiko ist real. Werden E-Mails, Geräte oder Systemprotokolle von Beschäftigten ausgewertet, werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Auswertung ist damit an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) gebunden: ein bestimmter und legitimer Zweck, ein auf diesen Zweck begrenzter und verhältnismäßiger Umfang und die vorherige Unterrichtung der betroffenen Person. Eine unbegrenzte, verdeckte und „für alle Fälle“ durchgeführte Durchsicht sämtlicher Daten führt sowohl zu Sanktionen nach dem KVKK als auch zum Risiko von Schadensersatz und der Unverwertbarkeit des Beweismittels. Auf der arbeitsrechtlichen Ebene bringen auch das türkische Arbeitsgesetz Nr. 4857 und die Rechtsprechung das Kontrollrecht des Arbeitgebers und die Achtung des Privatlebens der Beschäftigten ins Gleichgewicht. Der richtige Weg ist, die Auswertung auf eine vorab bekannt gemachte Richtlinie zu stützen, ihren Umfang auf die einschlägigen Daten zu begrenzen und die Schritte protokollarisch zu dokumentieren. Unsere Protokolle stellen diese Voraussetzungen von Anfang an sicher; so bleibt das Beweismittel verwertbar und das Unternehmen geschützt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.